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Reisepass für Kinder

Kinderreisepass wird ab Juni 2012 pflicht – Gesetzänderung!

Kinder benötigen ab Juni 2012 einen eigen Reisepass – Einträge bei den Eltern sind hinfällig – Im deutschen Passrecht gibt es eine grundlegende Änderung für Kinder und Reisepässe. Bisher war es kein Problem das die Kinder in den Reisepässen der Eltern, egal ob bei der Mutter oder dem Vater eingetragen waren. Ab dem 26. Juni 2012 sind diese Einträge ungültig, dass heisst die Kinder nicht mehr die Grenze überschreiten dürfen mit dem Eintrag im Reisepass der Eltern. Jedes Kind benötigt ab dem 26.Juni 2012 einen eigenen Reisepass um Landesgrenzen überschreiten zu dürfen. Also denkt an einen Reisepass für die Kleinen bevor es heisst “Kids on Cruise” – denn ohne eigenen Pass, keine Kreuzfahrten mehr mit den Lütten.

Reisepass für Kinder
Reisepass für Kinder

Das BMI (Bundesministerium des Inneren) hat dazu folgende Pressemeldung herausgegeben:

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Hintergrundinformationen: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip “eine Person – ein Pass”, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Der Reisepass für Kinder hatte uns im Dezember 2011 rund 12 Euro gekostet. Den Ausweis bekommt man auf dem zuständigen Einwohnermeldeamt, ein Passfoto des Kindes ist zwingend notwendig, muss aber kein biometrisches Foto/Bild sein – geht auch nicht wirklich bei Babys.

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