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Kabinenupgrade führt zu Reisepreisminderung: Suite im Bug auf AIDAcara

Kabinenupgrade führt zu Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten

Viele Kreuzfahrer freuen sich immer über Kabinenupgrades, ob das ist Zukunft noch passiert nach diesem Urteil?

Was war passiert? Eine Dame buchte vermutlich auf der AIDAcara eine Balkonkabine für sich und ihren Ehemann eine Reise im Dezember 2014. Nun hat die Reederei sich dazu hingerissen gefühlt, ihr ein Upgrade auf eine Suite zu geben. Die Suiten auf AIDAcara liegen im Bug, mit Sonnendeck, sehr schöne Kabinen im übrigen.

Nun wurde die Dame Seekrank und ist im Glauben, dass ihr das nur passiert ist, weil sie die Kabine im Bug hatte und nicht die von ihr gebuchte Balkonkabine. Dort hätte sie von ihrem Bett aus auf das Meer schauen können, was ihre Seekrankheit eingedämmt hätte. Zudem seien die Seitenfenster nicht zu öffnen gewesen was ihr auch geholfen hätte.

Kabinenupgrade führt zu Reisepreisminderung: Suite im Bug auf AIDAcara
Kabinenupgrade führt zu Reisepreisminderung: Suite im Bug auf AIDAcara

Sie verlangte nicht nur eine Reisepreisminderung von 40% sondern wollte auch direkt noch einmal 1000 Euro Schmerzensgeld weil sie nun eine Kabine bewohnen musste, die rund 2500 Euro teurer war als jene die sie gebucht hatte. Gestört hatte die Dame auch, dass man die Sonnenterrasse nicht für sich alleine hat, diese teilt man sich mit den drei anderen Suiten im Bug.

Die vom Gericht als kleine Sonnenterrasse ausgewiesene Fläche am Bug sieht im übrigen so aus und ist sehr groß. Sie reicht über die komplette Schiffsbreite am Bug:

AIDAcara - SUITE 7003 - Balkon - Freideck
AIDAcara – SUITE 7003 – Balkon – Freideck

Das Gericht kam der Frau nicht komplett entgegen was die Reisepreisminderung betrifft, es war der Überzeugung, dass 10% Reispreisminderung in diesem Fall ausreichend sind. Schmerzensgeld gab es laut dem Urteil 47 C 180/15 vom Amtsgericht Rostock nicht. Das hätte mich auch schwer gewundert.

Die Urteilsbegründung:

Das Amtsgericht Rostock entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe nach § 651 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 10 % zugestanden. Die Kreuzfahrtreise sei mangelhaft im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB gewesen, da die Reiseveranstalterin nicht die gebuchte und damit vertraglich vereinbarte und geschuldete Balkonkabine zur Verfügung gestellt habe. Die tatsächlich erhaltene Kabine sei deutlich vom Zuschnitt und der Nutzungsmöglichkeit von der gebuchten Kabine abgewichen. Die Klägerin habe weder von ihrem Bett aus auf das Meer bzw. die Küste schauen noch die Kabine über Fenster lüften können. Zudem habe sie sich nicht ungestört an frischer Luft aufhalten können. Vielmehr habe sie sich eine Terrasse mit anderen Passagieren teilen müssen.

[…]

Keine Berechtigung für Kabinenupgrade durch Leistungsänderungsvorbehalt in den AGB´s

Der Anspruch auf Reisepreisminderung sei nach Auffassung des Amtsgerichts nicht durch den vertraglich geregelten Leistungsänderungsvorbehalt ausgeschlossen gewesen. Denn die Reiseveranstalterin habe durch die Regelung keine Entscheidungsfreiheit darüber gehabt, sich an die Kabinenbuchung zu halten oder nicht. Dies gelte insbesondere in Anbetracht dessen, dass die Reiseveranstalterin Tarife anbiete, in denen die Auswahl der Kabine der Reiseveranstalterin überlassen werde. Einen solchen Tarif habe die Klägerin hingegen nicht gewählt.

Was bedeutet dieses Urteil?

Ich finde es sehr interessant wie hier entschieden wurde. Wenn man dass so als Laie liest, müsste man ein ähnliches Ergebnis für nahezu jedes Upgrade herausschlagen können, wenn man nur plausibel darstellt wieso die bessere Kabine eigentlich die schlechtere Kabine ist. Ich bin gespannt wie die Reedereien sich da künftig verhalten, wenn das die große Runde macht und weitere Kläger animiert.

So hat die Reederei in diesem Fall nicht nur einen Preisvorteil von knapp 2500 Euro gewährt, nein sie musste sich auch noch verklagen lassen und 10% des Reisepreise zahlen sowie etwaige Gerichtskosten die ja auch noch hinzu kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Reedereien in Zukunft dann lieber sparsamer mit Upgrades umgehen, was eher schade ist.

Update:

Die Kabine sei dem Ehepaar nicht vorab sondern an Bord zugeteilt worden. Die ursprünglich gebuchte Balkonkabine habe man dem Ehepaar nicht geben können. Das wollte das Ehepaar auch an Bord so nicht hinnehmen, die Suite war aber vermeintlich die einzige freie Kabine

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10 Kommentare zu „Kabinenupgrade führt zu Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten“

  1. Naja ein wenig kann ich die Dame auch verstehen.
    Für mich würde die Suite schon allein wegen des Sonnendecks nicht in Frage kommen.
    Ich buche doch eine Balkonkabine, weil ich meine Privatsphäre schätze und nicht immer oben auf dem Pooldeck bei fremden Menschen liegen möchte. Doch genau das trifft ja auch auf den Außenbereich der AIDAcara Suiten zu. Von daher hätte ich auch nicht das gefühl, das ich ein ‘upgrade’ kriegen würde, sondern das ich fürs gleiche Geld eine schlechtere Leistung erhalte… Aber so sind Geschmäcker verschieden :)

    1. Ich habe in acht Tagen zwei Mal meine Kabinen-Nachbarn gesehen. Die waren sogar nett. :) Also so schlimm ist es nicht. Man hat da durchaus luxuriöse und einzigartige Ausblicke beim Ein- und Auslaufen in die Häfen auf dem Sonnendeck vorne. Besser geht es nicht.

      1. Das glaube ich dir auf jedenfall, nur würde mir mein ‘persönlicher’ Balkon dennoch fehlen. Vor allem weiß man ja vorher nicht, ob man nervige oder umgängliche ‘Nachbarn’ hat ;)

  2. Es muß ja einen Grund dafür geben, warum sich die Reederei zu diesem “Upgrate” bewogen gefühlt hat und ich persönlich sähe für mich darin auch kein “Upgrate”!
    Die “Suite” ist zwar größer, aber wenn ich die Privatsphäre eines Balkons buche, möcht ich keine Gemeinschaftsterasse, sondern einen ungestörten Platz an der frischen Luft.
    Wenn ich eine Kabine in einem bestimmten Bereich des Schiffes buche, dann werde ich auch einen Grund dafür haben, denn sonst hätte ich ja einen preisgünstigeren Flextarif wählen können.
    Alles in allem spricht das Ganze nur für eine schlechte Organisation des Hotelbereiches, denn mit einer einfachen Frage der Passagiere und einer Unterschrift hätte sich das Problem sicher unproblematisch lösen lassen, denn sicherlich gab es auch Gäste auf der Reise, die eine Balkonkabine gebucht hatten und in der Suite ein richtiges “Upgrate” gesehen hätten.

    1. Naja mehr Luxus beim Ein- und Auslaufen als dort vorne am Bug zu stehen gibt es eigentlich nicht. Ich frage mich manchmal tatsächlich was die Leute auf ihrem Balkon so treiben wegen ihrer vermeintlichen Privatssphäre in der sie sich gestört fühlen. Auf jedem Balkon sitzt man enger zusammen als auf der vorderen Terrasse der Suiten. ;)

  3. Ich finde manche Leute sind mit nichts zu frieden und
    müssen immer nur meckern!
    Wenn Ihnen das eben nicht so zusagt,dann sollen sie
    solche Reise einfach nicht buchen und zu Hause
    bleiben!

  4. Ich wäre froh, wenn ich ein Upgrade auf eine Suite kriegen könnte. Etwas besseres kann einem gar nicht passieren. Beim Ein- und Auslaufen braucht man nicht auf Deck und man hat den besten Ausblick

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