1A Vista: Impfpflicht bei Neubuchungen!

1A Vista: Impfpflicht bei Neubuchungen!

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Neubuchungen bei 1A Vista Reisen nur noch mit vollständiger Impfung möglich! 

1A Vista Reisen, ein Flusskreuzfahrt-Veranstalte aus Köln, hat sich nun dazu entschlossen, eine Vorgabe einzuführen, die besagt, dass Reisewillige, die eine Buchung platzieren möchten, zum Reisezeitpunkt vollständig geimpft oder genesen sein müssen. Man wolle Neubuchungen auf diesem Wege nur noch nach dem 2 G Prinzip entgegen nehmen. 

Für alle bereits platzierten Buchungen gelte aber weiterhin das 3G Prinzip, sprich: auch getestet Personen dürfen an den Reisen teilnehmen sofern die Buchung bereits getätigt wurde. Somit gilt die neue Vorgabe nur für neue Buchungen, die ab heute vorgenommen werden. 

Schon zum jetzigen Zeitpunkt seien 98% der Gäste bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Aus diesem Grund ergebe sich hierbei nur eine minimale Auswirkung auf die Buchungslage des Unternehmens. 

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