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Meyer Werft in Papenburg / © Meyer Werft

70% Übernahme von STX in Turku durch Meyer Werft in trockenen Tüchern

Die Meyer Werft bündelt ihre Kräfte mit STX Finnland: Nach zahlreichen Gesprächen über eine engere Zusammenarbeit mit der Kreuzfahrtwerft STX Finnland in Turku wurde jetzt eine Beteiligung der Papenburger Schiffbauer vereinbart. Mit ihrem 70%-Anteil übernimmt die MEYER WERFT das operative Management der finnischen Werft.

In Finnland arbeiten derzeit ca. 1300 direkt beschäftigte Menschen am Kreuzfahrtschiff Mein Schiff 4 für die deutsche Reederei TUI Cruises. Die Hamburger Reederei TUI Cruises, ein Joint Venture von TUI und Royal Caribbean Cruises Ltd. (RCCL), hat zudem jetzt bekannt gegeben zwei weitere Schiffe dieser Klasse (Mein Schiff 5 & 6) in Turku zu bestellen. STX Finland ist ein ausgewiesener Spezialist für Kreuzfahrtschiffe und eine Werft mit sehr hohem technologischem Know-how.

Meyer Werft in Papenburg / © Meyer Werft
Meyer Werft in Papenburg / © Meyer Werft

Positive Effekte sind durch eine höhere Flexibilität gegenüber den Kunden gegeben. Auch durch ein zukünftig noch stärkeres, gemeinsames Vorgehen im Bereich Forschung & Entwicklung im Kreuzfahrtmarkt sowie gegenseitige Lerneffekte bei den Arbeitsabläufen sind positive Synergien möglich.

„Wir stärken alle Standorte gleichermaßen. Positive Effekte sind durch eine höhere Flexibilität gegenüber den Kunden gegeben. Auch durch ein zukünftig noch stärkeres gemeinsames Vorgehen im Bereich Forschung & Entwicklung im Kreuzfahrtmarkt sowie gegenseitige Lerneffekte bei den Arbeitsabläufen sind positive Synergien möglich. Ein Personalabbau in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder in Finnland sind kein Thema“, so Geschäftsführer Dr. Jan Meyer. Mit dem Land Niedersachsen wird sogar derzeit ein Vertrag zur Standortsicherung in Papenburg diskutiert. Das macht sehr klar, dass es hier nicht um eine Verlagerung von Kapazitäten geht, sondern um eine deutliche Stärkung der gebündelten europäischen Kompetenz im Kreuzfahrtsektor.

Die Akquisition steht derzeit unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die beteiligten Finanzinstitute sowie der Freigabe durch das Bundeskartellamt.

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