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AIDA-Änderung: Griechenland-Gebühr wird ab 2027 an die Gäste weitergegeben!

AIDAblu in Bari / Bild: Jan Klostermann
AIDAblu in Bari / Bild: Jan Klostermann

AIDA Cruises gibt die griechische Kreuzfahrtgebühr ab dem Sommer 2027 an die Gäste weiter – bisher war sie im Reisepreis integriert

Schon seit dem 01.07.2025 wird beim Besuch griechischer Häfen im Rahmen des Programms für einen nachhaltigen Tourismus eine Gebühr für alle Kreuzfahrtgäste fällig. Je nach Hafen und Reisezeitraum beträgt diese bis zu 20€ pro Person und Tag in der Hauptsaison. Seit dem Beginn dieser Maßnahme verfahren die Kreuzfahrtanbieter bisher auf verschiedene Weisen im Bezug auf die Entrichtung dieser Gebühr an die griechischen Behörden. Kreuzfahrtunternehmen können frei entscheiden, ob sie diese Gebühr ihrerseits entrichten oder über das Bordkonto an die Passagiere weitergeben. 

Bisher hatte AIDA Cruises die Abgabe selbst entrichtet, bezeichnete sie als Inklusivleistung der Kreuzfahrt. Das wird sich ab dem Sommer 2027 jedoch ändern. Die Rostocker Reederei hat auf ihrer Webseite kommuniziert, dass die anfallende Gebühr dem Bordkonto der Passagiere künftig belastet wird. Gäste, die an Hafentagen in Griechenland nicht von Bord gehen, sind von der Regelung ausgenommen. Durch die Abwicklung über das Bordkonto der Passagiere müssen die Kreuzfahrer die Gebühr nicht selbst an die griechischen Behörden entrichten.

Die anfallenden Mehrkosten für Landgänge in Griechenland liegen gänzlich außerhalb des Einflussbereichs von AIDA Cruises und allen anderen Reedereien, da es sich dabei um eine behördliche Auflage handelt. AIDA Cruises folgt mit dieser Entscheidung weiteren Kreuzfahrtanbietern wie Costa Kreuzfahrten und Mein Schiff mit dieser Umstellung ab 2027.

Die Gebühr für griechische Ein- und Ausschiffungshäfen sind bereits im Reisepreis enthalten.

Im Zuge der Änderung passt AIDA Cruises zudem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 01.08.2026 an. Für Gäste, die ihre Kreuzfahrt vor dem 01.08.2026 gebucht haben, gilt weiterhin der Reisevertrag zu den bisher gültigen AGB und damit auch eine Befreiung von der Steuer. Der Betrag wird für diese Gäste auf dem Bordkonto erstattet.

Gebührenübersicht:

Mykonos & Santorin:

  • 01.01. – 31.03.: 4 € pro Person
  • 01.04. – 31.05.: 12 € pro Person
  • 01.06. – 30.09.: 20 € pro Person
  • 01.10. – 31.10.: 12 € pro Person
  • 01.11. – 31.12.: 4 € pro Person

Alle übrigen griechischen Häfen:

  • 01.01. – 31.03.: 1 € pro Person
  • 01.04. – 31.05.: 3 € pro Person
  • 01.06. – 30.09.: 5 € pro Person
  • 01.10. – 31.10.: 3 € pro Person
  • 01.11. – 31.12.: 1 € pro Person

Auszug von der AIDA Cruises Internetseite:

Tourismusabgabe in Griechenland

Die griechische Regierung erhebt für Kreuzfahrtgäste eine Tourismusabgabe bei Landgängen in griechischen Häfen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Tourismusabgabe, zur Abrechnung über das Bordkonto bei AIDA sowie zu den geltenden Regelungen für Ihre Reise.

Informationen für AIDA Gäste

Im Rahmen ihres Programms zur Tourismusentwicklung erhebt die griechische Regierung seit Sommer 2025 eine Gebühr für Kreuzfahrtpassagiere, die in griechischen Häfen an Land gehen. AIDA Cruises weist darauf hin, dass diese Gebühr von den griechischen Behörden festgelegt wurde und für alle in Griechenland tätigen Kreuzfahrtgesellschaften gilt. AIDA Cruises hat keinen Einfluss auf die Höhe oder Ausgestaltung der Abgabe. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Zielhafen und der Reisezeit. Für Anläufe auf Mykonos und Santorin wird je nach Saison eine Regierungsgebühr von 4 bis 20 Euro pro Person erhoben. In allen anderen griechischen Häfen liegt die Gebühr je nach Saison zwischen einem und fünf Euro pro Person. Die Abgabe gilt für alle Gäste, unabhängig vom Alter, sowohl für individuelle Landgänge als auch für organisierte Ausflüge. Wer ausschließlich an Bord bleibt, muss die Gebühr nicht zahlen. Die Tourismusabgabe für den Ausschiffungshafen ist bereits im Reisepreis inbegriffen. AIDA Cruises übernimmt ab Sommer 2027 die Abwicklung der Abgabe für seine Gäste. Die fälligen Beträge werden dem Bordkonto automatisch belastet und anschließend im Namen der Gäste an die griechischen Behörden abgeführt. Auf der Bordabrechnung wird die Gebühr entsprechend ausgewiesen. Im Zuge dieser Neuerung passen wir unsere AGB zum 1.8.2026 an.
Für Gäste, die ihre AIDA Reise vor dem 1.8.2026 gebucht haben, gilt weiterhin der Reisevertrag zu den bisher gültigen AGB und damit auch eine Befreiung von der Steuer. Der Betrag wird für diese Gäste auf dem Bordkonto erstattet.

Höhe der Tourismusabgabe

Die Höhe der Tourismusabgabe richtet sich nach dem besuchten Hafen und dem Reisezeitraum. […]

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