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AIDA Cruises bietet kostenfreie Umbuchung aller Reisen mit Abfahrt bis 31.05.2020 an!

AIDA Cruises bietet kostenfreie Umbuchung aller Reisen mit Abfahrt bis 31.05.2020 an!

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AIDA Cruises hat heute sämtliche Kreuzfahrten der Kussmundflotte im März 2020 storniert, in Teilen auch Abfahrten in April 2020, alle Infos dazu findet ihr an dieser Stelle: AIDA Kreuzfahrten sagt wegen Corona Reisen ab.

Eine sehr interessante Mitteilung die komplett untergegangen war ist folgende: AIDA Cruises erlaubt alle gebuchten Reisen bis zum Abfahrtsdatum 31.05.2020 kostenfrei umzubuchen. Das ist insofern eine gute Lösung, da sehr viele Gäste aufgeschreckt sind und gerne zeitnahe Abfahrten umbuchen wollten, aber die Kosten dafür nicht tragen wollten. Das ist damit ein massives entgegenkommen von AIDA Kreuzfahrten.

AIDA sagt dazu folgendes

 

Desweiteren können ab Montag, den 16.03.2020 gebuchte Reisen mit Abfahrt im Zeitraum 03.04.2020 bis einschließlich 31.05.2020 gebührenfrei umgebucht werden*.

Auch hierfür gilt: Buchen Sie einfach Ihre neue Reise bis zum 31.05.2020 und teilen Sie uns ihre alte sowie neue Buchungsnummer per E-Mail mit.

*Ausgenommen sind Reisen die über einen externen Veranstalter gebucht worden sind.

 

Umgebucht werden kann auf alle aktuell buchbare Kreuzfahrten von AIDA Cruises zu den aktuellen Vario und Premium-Tarifen. Wem es nun also zu heiß ist für dieses Jahr eine neue Reise zu buchen, kann also auch schon ins Jahr 2021 einbuchen oder auch bereits ins Jahr 2022 wenn man so viel Weitsicht hat und sich bereits für einen Termin bis April 2022 entscheiden kann.

13 Kommentare zu „AIDA Cruises bietet kostenfreie Umbuchung aller Reisen mit Abfahrt bis 31.05.2020 an!“

  1. Dirk scheitler

    Von wegen kostenlos umbuchen einsteigen in Barcelona und warten auf corona laut Aussage aida kann umbuchen wenn ich corona Kontakt hätte

    1. Von wegen! Umbuchen geht, für einen höheren Reisepreis einer identischen Reise. Stornieren kostet ab 30% aufwärts, je nachdem wieviele Tage noch zur Abfahrt sind.
      Finde es frech aus der Situation noch Geld rausholen zu wollen.
      Warum kann man nicht auch bei Aida kostenlos stornieren, so wie bei TUI cruises? Umbuchen für einen höheren Preis ist frech.

      1. Die Preisstrukturen ändern sich nicht durch die Situation. Die Preisvariabilität bei allen Reedereien ist derzeit genau so wie sie vorher war, aber es ist schwer davon auszugehen, dass die Preise in Zukunft nach oben gezogen werden.

        Bei TUI Cruises kann man ebenfalls nicht kostenfrei stornieren, man kann sein Geld für abgesagte Reisen wieder verlangen, genau wie bei AIDA auch – aber aktive Buchungen kann man zum heutigen Stand bei keiner Reederei kostenfrei stornieren.

      2. Ich bin genau deiner Meinung was sich hier Aida erlaubt ist eine Frechheit, ich werde mit Aida nie wieder reisen. Die arbeiten zu Lasten des kleinen Mannes

  2. Wir würden unsere Vario-Reise (Abfahrt 19.04. in Palma de Mallorca) zu einer Premium-Reise unserer Wahl für Herbst 2021 umbuchen. Hätten wir dann nächstes Jahr bei Bedarf (berufliche Situation noch nicht geklärt) nochmals die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen, so wie es der Premium-Tarif vorsieht? Das wäre dann ja die zweite Umbuchung… Danke im Voraus für Antworten!

  3. Hallo Pasccal, in der Aida-Sache (des weiteren können ab 16.03.2020 gebuchte Reisen mit Abfahrt im Zeiraum 3. April 2020 bis einschließlich 31.05.2020 gebührenfrei umgebucht werden) ergibt sich für mich nach einer rechtlichen Überprüfung dieser Angelegenheit folgendes Ergebnis:
    Mit ihren Aussagen
    1. “die 19-tägige Überführungsfahrt der Aidavita ab 14. April 2020 von Dubai nach Palma de Mallorca wird voraussichtlich wie
    geplant durchgeführt” und 
    2. “uns liegt sehr viel daran, Ihnen Ihren lang ersehnten AIDA Urlaub zu ermöglichen, sobald dies wieder in gewohnter Weise möglich ist”,
    steht für Aida Cruises nicht verbindlich fest 
    a) dass die Kreuzfahrt unter 1. (siehe dazu die Wortwahl “voraussichtlich”) und auch 
    b) dass die Kreuzfahrt z. B. am 16.05.2020 (siehe dazu die Wortwahl “sobald dies wieder in gewohnter Weise möglich ist” 
    zweifelsfrei durchgeführt werden, bzw, sollten die Reisen wider erwarten doch stattfinden, dann steht für Aida Cruises bereits jetzt ebenfalls verbindlich fest, kann Aida Cruises diese aus einem nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung erbringen.
    Da Aida Cruises gemäß Ziffer 4.3 Satz 2 Ihrer Reisebedingungen nur berechtigt ist, dem Gast vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten, wenn die zwingenden Voraussetzungen der Ziffer 4.3 Satz 1 Ihrer Reisebedingungen zweifelsfrei vorliegen, wird das vorstehende Ergebnis meiner rechtlichen Überprüfung dieser Angelegenheit vollumfänglich schlüssig bestätigt.
    Leider hat Aida auf die weitere Möglichkeit des Gastes, auf die Ziffer 4.3 Satz 2 Ihrer Reisebedingungen nicht hingewiesen.
    Reisebedingungen Ziffer 4.3
    Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen AIDA Cruises und dem Gast gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist AIDA Cruises berechtigt, dem Gast vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten.  Der Gast hat in einem solchen Fall das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 
    Nach alldem kann der Gast vorliegend nunmehr aber genau von der Möglichkeit Gebrauch, über die Aida ihn nicht in Kenntnis gesetzt hat (Rücktritt von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung).
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. Hallo Gerd,

      das Posting ist in erster Linie von 13.03.2020 – in diesen Zeiten kann das innerhalb von einer Stunde schon ganz altes Eisen sein und drei mal überholt sein.

      Ich weiß nicht was in welchem Moment für AIDA verbindlich fest steht, ich denke in einer Situation in der Niemand irgendwas verbindlich fest weiß und vorhersehen kann.

      Letztlich bin ich kein Jurist, ich weiß auch nicht so richtig worauf Du jetzt hinaus willst. Ich denke die gesamte touristische Branche steht gerade vor dem Untergang, da sollte man sich auf das Wesentliche konzentrieren und nicht auf die Kommunikation die sich binnen 5 Minuten drei Mal ändert in der aktuellen Situation.

      Klar ist, wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt wird, muss der Veranstalter zurückzahlen. Geht immer aber auch nur solange wie Geld da ist. Akut, so macht es MSC prüfen wohl alle deutschen Veranstalter ob das mit Gutscheinen funktioniert. Sollte das nicht funktionieren, können wir uns unabhängig vom Ausgang der Corona-Krise von Urlauben in der heutigen Form verabschieden, da die Branche im Gesamten kollabieren wird, vom Hotel bis zu Schiff gibt es dann nichts mehr. Vor allem gehen dann aber etwa 3 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland verloren.

  4. Martina Grüneboom

    Hallo Zusammen,wir wollten vom 7 bis 11.05.2020 von Kiel reisen.Die Reise im nächsten Jahr ist pro Person um 200 Euro teurer.Kann man denn nicht seine Anzahlung zurückbekommen? Danke für die Hilfe

  5. Wie verstehe ich, eine Reise kann kostenlos umgebucht werden, “wenn sie nicht bei einem externen Reiseveranstalter” gebucht wurde? Wäre z. B. eine AIDA-Reise gebucht bei Tchibo nicht kostenlos umbuchar?

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