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AIDA Cruises: Gericht kippt drei Klauseln in den AGB

Zentrale AIDA Home in Rostock / © AIDA Cruises
Zentrale AIDA Home in Rostock / © AIDA Cruises
Zuletzt aktualisiert: 10.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht Rostock hat auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) drei Klauseln der AIDA Reisebedingungen für unzulässig erklärt.
  • Betroffen sind die pauschale Gebühr von bis zu 80 Prozent bei Teilstornierungen, mögliche Mehrkosten bei einer Quarantäne und der Verweis von Bord durch den Kapitän ohne Entschädigung.
  • AIDA Cruises hat die Punkte nach eigenen Angaben bereits vor dem Urteil angepasst; rechtskräftig ist die Entscheidung laut vzbv noch nicht.

Gleich drei Klauseln der AIDA AGB wurden durch ein Gericht gekippt. Damit werden die Rechte der Kreuzfahrtgäste gestärkt

Das Kleingedruckte in den Reisebedingungen liest kaum jemand, bis eine Klausel plötzlich richtig teuer werden kann. Genau das ist nun AIDA Cruises zum Verhängnis geworden. Das Oberlandesgericht Rostock hat mehrere Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Reederei für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der mit seinen Einwänden vor Gericht weitgehend Recht bekam.

Teilstornierung: Bis zu 80 Prozent waren unzulässig

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen gleich drei Regelungen, die nach Ansicht der Verbraucherschützer die Rechte von Kreuzfahrtgästen unangemessen einschränkten: eine pauschale Gebühr bei der Teilstornierung einer Reise, mögliche Mehrkosten im Fall einer Quarantäne sowie die Befugnis des Kapitäns, Passagiere ohne Entschädigung von Bord zu verweisen. Besonders umstritten war die Regelung zur Teilstornierung. Wollten einzelne Reisende einer gemeinsam gebuchten Kreuzfahrt ihre Teilnahme absagen, konnte Aida bislang bis zu 80 Prozent des auf diese Person entfallenden Reisepreises verlangen. Das Oberlandesgericht Rostock erklärte diese Klausel für unzulässig. Die Richter kritisierten insbesondere, dass die Gebühr unabhängig davon fällig werden sollte, zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgte. Schließlich könne die Reederei eine frei gewordene Kabine unter Umständen noch anderweitig verkaufen. Eine pauschale Belastung der Kunden sei deshalb nicht ohne Weiteres gerechtfertigt.

Quarantäne-Kosten und Verweis von Bord

Auch beim Thema Quarantäne bekam AIDA vor Gericht Probleme. Die beanstandete Klausel sah vor, dass Passagiere für zusätzliche Kosten aufkommen müssen, wenn wegen einer Quarantäne weitere Ausgaben entstehen und die Reederei diese nicht selbst zu verantworten hat. Für die Urlauber blieb dabei allerdings weitgehend offen, wie hoch diese Kosten tatsächlich ausfallen könnten. Nach Auffassung des Gerichts kann ein solches finanzielles Risiko nicht ohne Weiteres auf die Reisenden abgewälzt werden. Grundsätzlich falle es in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters. 

Besonders weitreichend war die dritte beanstandete Regelung. Sie räumte dem Kapitän nach Darstellung des vzbv weitgehende Möglichkeiten ein, Passagiere von Bord zu verweisen und zwar ohne Entschädigung und ohne eine ausdrücklich vorgesehene Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Für betroffene Gäste hätte das erhebliche Konsequenzen haben können. Selbst wenn sich ein späterer Rauswurf als ungerechtfertigt herausgestellt hätte oder lediglich ein vergleichsweise geringfügiger Verstoß vorgelegen hätte, sah die ursprüngliche Regelung keine Entschädigung vor. In diesem Punkt lenkte AIDA allerdings bereits während des Gerichtsverfahrens ein und erkannte den Unterlassungsanspruch an.

AIDA hat die Klauseln bereits angepasst – Urteil noch nicht rechtskräftig

Bei AIDA selbst gibt man sich trotz der juristischen Niederlage gelassen. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte die Reederei, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Die kritisierten Punkte seien zudem bereits vor dem Urteil im Rahmen einer Überarbeitung der Reisebedingungen angepasst worden. Für Verbraucher ist die Entscheidung dennoch von Bedeutung. Sie macht deutlich, dass Klauseln in Reisebedingungen nicht automatisch wirksam sind, nur weil sie im Kleingedruckten stehen. Rechtskräftig ist das Urteil nach Angaben des vzbv allerdings noch nicht. AIDA Cruises könnte daher noch Rechtsmittel einlegen.

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Häufige Fragen zu dieser Meldung

Drei Regelungen: die pauschale Gebühr von bis zu 80 Prozent des anteiligen Reisepreises bei einer Teilstornierung, die Weitergabe zusätzlicher Kosten im Fall einer Quarantäne an die Gäste sowie die Befugnis des Kapitäns, Passagiere ohne Entschädigung und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung von Bord zu verweisen.

Nein. Nach Angaben des vzbv ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock noch nicht rechtskräftig, AIDA Cruises könnte Rechtsmittel einlegen. Beim Verweis von Bord hatte AIDA den Unterlassungsanspruch bereits im Verfahren anerkannt.

Klauseln in Reisebedingungen sind nicht automatisch wirksam, nur weil sie im Kleingedruckten stehen. AIDA erklärt, die kritisierten Punkte bereits bei einer Überarbeitung der Reisebedingungen angepasst zu haben. Wer eine Teilstornierung oder Quarantänekosten betreffend Fragen hat, sollte die aktuell gültigen AIDA Reisebedingungen prüfen oder sich beraten lassen.

Quellen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Mitteilung zum Urteil des Oberlandesgerichts Rostock gegen AIDA Cruises
  • Stellungnahme von AIDA Cruises gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa)
  • Reisebedingungen von AIDA Cruises (aida.de)

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