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Rauchen auf dem Pooldeck ist kein Reisemangel

AIDA-Gast klagte wegen Rauchern auf dem Freideck

Ein Passagier von AIDA Cruises der die Reise vom 13.02. bis 01.03.2013 zu einem Preis von 5070,00 Euro für sich und seine Begleitung gebucht hatte, hat im Nachgang AIDA Cruises verklagt. Der Kläger fühlte sich durch den Rauch auf dem Freideck gestört. Passagiere hätten einfach die Aschenbechern von den ausgewiesenen Raucherplätzen mitgenommen. Das wollte er so nicht hinnehmen und verklagte AIDA auf Schadensersatz. Er wollte den Reisepreis mindern und 15% davon zurück haben.

Der Kläger bekam eine Absage vom Gericht und keine 760,50 Euro von AIDA Cruises zurückerstattet. Das Urteil (Az.: 47 C 299/13) ist zwar nun schon fast ein Jahr her, aber passt zur aktuellen Raucherdebatte bei AIDA Cruises. Wenn man hier nun etwas weiter denkt, dann werden die Argumentationen immer schwächer, bisher hatten einige Raucher angeführt das es ein Reisemangel sei nicht mehr in der BeachBar rauchen zu dürfen. Ich denke das Urteil bringt da etwas Licht ins Dunkle auch zu diesem Umstand.

Rauchen auf dem Pooldeck ist kein Reisemangel
Rauchen auf dem Pooldeck ist kein Reisemangel

Das Gericht entschied die Klage abzuweisen, da im Katalog zwar steht das es Nichtraucherbereiche auf dem Freideck gibt, diese sich aber nicht als verbindliche Zusage zu sehen sind und auch nicht klar ausgewiesen sind. Der Veranstalter hat nicht klar dargestellt das man feste Nichtraucherzonen auf dem Freideck vorhält. Ebenso könne man den Veranstalter nicht dafür verantwortlich machen für jedwede Störung die an Bord durch andere Reisende erfolgt.

Auszug der Entscheidungsgründe:

Die Klage ist unbegründet.

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises aufgrund des Rauchens von Mitreisenden in allen Bereichen des Freidecks während der Kreuzfahrt vom 30.02. bis 01.03.2013 und somit keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Reisepreises.

Die vom Kläger dargestellten Tatsachen rechtfertigen keine Feststellung eines Mangels im Sinne von § 651 c Abs. 1 BGB.

Gemäß § 651 c Abs. 1 BGB ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Ein Fehler liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit, d. h. die tatsächliche Beschaffenheit der Reise, von derjenigen abweicht, welche die Vertragsparteien bei Vertragsschluss vereinbart oder gemeinsam vorausgesetzt haben (Sollbeschaffenheit), und dadurch der Nutzen der Reise aufgehoben oder gemindert wird.

 

 

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5 Kommentare zu „AIDA-Gast klagte wegen Rauchern auf dem Freideck“

  1. Die notorischen Nichtraucher sind pentrant und nicht zu ertragen. Lasst den Rauchern doch ein wenig Platz. Viel schlimmer sind die ständig am Handy telefonierenden Mitreisenden. Diese Leute nehmen nun wirklich keine Rücksicht. Deren niveaulosen Gequatsche muss ich auch ertragen; soll ich nun die Reederei auch verklagen?

    1. Typische Argumentation eines uneinsichtigen Rauchers.
      Nun erklären Sie mal – wie viele Menschen sterben pro Jahr an “Passiv-Niveaulos-Gequatsche-Zuhören”? Hm?
      Oder gehören Sie zu der schrumpfenden Fraktion der Rauch-Schädlichkeits-Leugnern?
      Vielleicht sollten Sie die Zigarette mal ein paar Minuten weglegen, dann wird der Blick auf den Artikel etwas klarer: Die Raucher haben die Aschenbecher mitgenommen, um in Bereichen zu rauchen, wo sie Nichtraucher belästigen können.
      Und das Urteil ist ein klares Fehlurteil, wenn der Kläger durchhält, wird es spätestens am EuGH gekippt, denn die Reederei hat schon die Pflicht, die Nichtraucher zu schützen, und das auch durchzusetzen.
      Andere Reedereien sind da konsequenter, wieder ein Grund, Aida zu meiden.

      1. Stimmt, die laufen alle mit einem Stand-Aschenbecher über dem Arm durch das Schiff und rauchen wo sie wollen. :D

        Die Besten nehmen sogar einen Stand-Aschenbecher mit IN den Pool um dort zu rauchen. :D

  2. Ob Raucher oder Nichtraucher, das ist doch alles Quatsch, es tut mir leid, wenn jemand an “Lungenkrebs”, der nie geraucht hat, verstirbt! Aber dass der Raucher schuld hat, stimmt nicht ganz! Mein Schwiegervater hatte L-Krebs, nie geraucht, auch nicht passiv, meine Schwiegermutter hatte das sogenannte “Raucherbein”(Trombose), nie geraucht, auch nicht passiv, meine Mutter hat L-Krebs, nie geraucht, auch nicht passiv, mein Onkel 93Jahre alt, legt sich hin und schläft ein: leidenschaftlicher Raucher gewesen!….und nun?…..dann lassen wir demnächst unsere Auto’s alle in der Garage, weil diese auch Menschen töten!….das ewige leid ob geraucht werden darf oder nicht, wenn mir das nicht passt, geh ich eben aus der “Gefahrenzone”, sovielmal “Eckkneipen” müssten schon geschlossen werden, nur wegen dem blöden “Nichtraucherschutz”, wer zwingt denn einem Nichtraucher in diese Kneipe zu gehen?Daher ist auch mein Motto: leben und leben lassen!!!…..ach ja, ich bin Nichtraucher!!!.. Und wer sich am meisten über die “bösen Raucher aufregt, sind meineserachtens die “Ex-Raucher”…..

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