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Alkoholisierte AIDA Urlauberin darf nicht an Bord – Polizei schreitet ein

Alkoholisierte AIDA Urlauberin darf nicht an Bord – Polizei schreitet ein

AIDAmar in Warnemünde
AIDAmar in Warnemünde

Vergangenen Donnerstag, am 31. Oktober 2024, verweigerte AIDA Cruises einer stark alkoholisierten Person die Einschiffung auf AIDAmar im Hafen von Warnemünde. Sie fiel bereits beim Check-In auf, sodass die Rostocker Reederei die 53-Jährige kurzerhand von der beginnenden Kurzreise nach Dänemark ausschloss. Da sie weiterhin lautstark protestierte, stießen am Donnerstagnachmittag Beamte der Bundespolizei hinzu. 

Wie sich herausstellte war die alkoholisierte 53-Jährige von der Aachener Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Bundespolizei erteilte der Frau zunächst einen Platzverweis für den Bereich der Kreuzfahrtterminals in Warnemünde, an denen an diesem Tag AIDAmar und das Schwesterschiff AIDAdiva lagen. Da sie diesem nicht folgte, setzte die Polizei die Alkoholisierte per richterlicher Entscheidung vorübergehend fest. 

Die AIDA Urlauberin, die nicht mitreisen durfte, wurde erst gegen 17:30 Uhr von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt. Zu dem Zeitpunkt befanden sich bereits alle Gäste und Crewmitglieder von AIDAmar an Bord, sodass das Schiff planmäßig gegen 18 Uhr ohne die 53-Jährige ablegte. 

AIDAmar hat die Kurzreise mit den Aarhus und Kopenhagen in Dänemark bereits beendet. Am gestrigen Sonntag, den 3. November 2024, lag das Kussmundschiff zum letzten Mal in diesem Jahr in Warnemünde

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