
Classical Music meets Meditation kehrt auf MS Europa zurück
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Auswärtiges Amt: „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten.“
Schon vor einigen Tagen gab es einen Hauch Gewissheit für den diesjährigen Sommerurlaube und auch die Kreuzfahrer schöpften daraus wieder einige Hoffnung. Außenminister Heiko Maas kündigte an, dass man plane, die Reisewarnung für 31 europäische Länder zum 15.06.2020 aufzuheben. Darunter alle Mitglieder der europäische Union. Zusätzlich sollen auch Reisen nach Großbritannien oder auch in die Schweiz wieder möglich sein. Die Reisewarnung soll für diese Länder in Reisehinweise umgewandelt werden. Zu beachten sind allerdings die dortigen Regelungen, denn zur Zeit ist es beispielsweise in Großbritannien noch so, dass es eine 14-tägige Quarantäne Pflicht bei Einreise gibt.
Die Freude für die Kreuzfahrer erhält nun aber erneut einen empfindlichen Dämpfer, denn der neueste Beschluss des auswärtigen Amtes rät dringend weiterhin von Kreuzfahrten ab. Dies kursiert bereits seit vorgestern in einigen Medien, seit gestern scheint dies nun bestätigt zu sein. Denn seit dem gibt es mit der Veröffentlichung eines Artikels auf der Internetseite des Auswärtigen Amts Gewissheit. Im Abschnitt „Wortlaut der Reisewarnung“ wurde der Satz „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten“ aufgenommen.
Mit dieser Aussage war zum Thema Kreuzfahrt dann auch alles gesagt. Doch es bleiben weiterhin fragen offen, denn die Flusskreuzfahrt steht bereits in den Startlöchern, nickoVision hat in der vergangenen Woche bereits eine innerdeutsche Kreuzfahrt begonnen. Es scheint unklar, ob Flusskreuzfahrten nun von diesem Abraten ebenfalls betroffen sind.
Weiterhin handelt es sich bei dieser Formulierung nicht um ein Verbot von Kreuzfahrten bzw. nicht um ein Verbot an einer Kreuzfahrt teilzunehmen. Es handelt sich nur um eine Empfehlung. Insofern ist es nach wie vor erlaubt Kreuzfahrten anzubieten, sofern man sich mit den vielen lokalen Behörden einig ist, wie die Kreuzfahrten auszusehen haben.
Wie erwähnt, sind insbesondere die Flusskreuzfahrtanbieter mit ihren Planungen zur Wiederaufnahme des Betriebs schon weit fortgeschritten und möchten bereits erste Kreuzfahrten noch in diesem Monat durchzuführen bzw. führen im Falle der nickoVision schon Fahrten durch.
Im Bezug auf den Hochseebereich haben die wichtigen Marken für den deutschen Kreuzfahrtmarkt bereits alle Reisen bis mindestens Mitte Juli, vermehrt aber bis Ende Juli abgesagt. Bei den Anbietern bedenkt man derzeit zahlreiche Möglichkeiten eines baldigen Wiedereinstiges.
TUI Cruises machte bereits einen Vorstoß mit der Ankündigung Mitte Juli mit Kurzkreuzfahrten ab / bis Deutschland starten zu wollen. Ob dieses Vorhaben nach den heutigen Erkenntnissen so weiter verfolgt wird, bleibt abzuwarten. Ebenfalls folgten an dieser Stelle zuletzt keine erweiterten Informationen mehr.
Wie bereits oben erwähnt handelt es sich bei dem Hinweis des Auswärtigen Amts nicht um ein Verbot, jedoch könnte dies die Passagiere und Reedereien abschrecken eine Kreuzfahrt zu unternehmen, wenn das Auswärtige Amt davon abrät. Nun bleibt es also weiterhin spannend, wann und in welcher Form Kreuzfahrten wieder stattfinden können.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten der Vorgehensweise, so könnten die Reedereien an ihren aktuellen Gedankengängen festhalten und somit die Meldung „ignorieren“ oder weitere Kreuzfahrten ihrer Kreuzfahrtschiffe absagen.
Abgesehen von dem Hinweis zu Kreuzfahrten gibt das Auswärtige Amt bekannt, dass die weltweite Reisewarnung außer für 31 europäische Staaten bis 31. August 2020 verlängert wurde.
UPDATE: Der Wortlaut wurde folgendermaßen korrigiert: „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten.“
Zitat von https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 :
Weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern), in Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen*, Liechtenstein, Island) und in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020. Eine vorzeitige Aufhebung ist bei positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten möglich und wird im Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
(*Die Aufhebung der Reisewarnung kann durch nationale Einreisesperren, die ggf. über den 15. Juni 2020 hinaus bestehen bleiben, oder durch Nichterfüllung der Pandemiekriterien verzögert werden. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Schweden.)

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7 Kommentare zu „Das auswärtige Amt rät dringend von Kreuzfahrten ab“
Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten.
So der Wortlaut!!!
Politik hat ja meist nicht viel mit Logik zu tun. Aber warum man Flusskreuzfahrten im Schengen Raum billigen will, von Hochseetouren mit verringerten Paxzahlen und Hygienemaßnahmen aber grundsätzlich „dringend abrät“, hat für mich mit Verhältnismäßigkeit gar nichts mehr zu tun. Spannend zu sehen, ob TUI Cruises die angekündigten Pläne dennoch weiter verfolgen wird.
Ich verstehe das Risiko. Aber in einem Hotel z.B fragt auch keiner danach. Dort sind auch viele Gäste in einem begrenzten „Raum“ wie es auf den Schiffen ist. Sagt jemand, oh je gehen Sie bitte nur nicht in ein Hotel? Nein sicher nicht!
So kann man unter andereem auch die Kreuzfahrt Industrie „kaputt“ machen, indem man z.B.den Gästen Panik macht.
Die spannende Frage ist doch: Bedeutet „… von Kreuzfahrten wird derzeit dringend abgeraten…“ eine Reisewarnung oder einen Reisehinweis!? Die gewählte Formulierung läßt m. E. schon wieder unseligen Raum für Interpretation in beide Richtungen und könnte bei Stornierungen durch den Kunden Probleme / Kosten / Klagen bedeuten. Grüße, Bonefish
Empfehlung. Keine Warnung.
Ob es sich beim sprachlichen Einsatz von „dringend abraten“ nur um eine „Empfehlung“ (Reisehinweis) oder nicht sogar um eine „verschärfte Reisewarnung“ handelt, ist beides ohne weiteres möglich. Pascal, oder weißt du diesbezüglich mehr – durch bessere Informationsquellen? Ich habe das beim Auswärtigen Amt mal so angefragt und warte derzeit noch auf Antwort.
Grüße,
Rüdiger
Moin, das kann man sicher in verschiedene Richtungen interpretieren. Allerdings ist „Ich rate Dir davon ab“ eine Empfehlung meiner Ansicht nach. Aber gib gerne mal bescheid wenn Du eine Antwort hast.