Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland fördert auch im Jahr 2015 Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal
Wie bereits für 2014 unterstützt die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auch für 2015 Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal, die als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sind.
Förderanträge sind entweder von den Unternehmen oder den Fortzubildenden bis spätestens zum 29.02.2016 um 18:00 Uhr an die Stiftung zu stellen.
Für förderwürdige Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) kann jeweils eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000,- Euro für die Lehrgangskosten gewährt werden, wobei insgesamt höchstens 4.000,- Euro pro Unterstützungsberechtigtem für 2015 gewährt werden.
„Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen unterstreicht die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auch im Jahr 2015 den beachtlichen Erfolg ihrer Tätigkeit“ betont Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort
Deutschland.
„Die Stiftung spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung des maritimen Know-Hows in Deutschland“ erklärt Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „VDR, ver.di und VDKS arbeiten hier konstruktiv zusammen, um Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung am Standort zu sichern. Wir brauchen nun politische Unterstützung, um auch die dauerhafte Beschäftigung einheimischer Seeleute am Standort wirksam sichern zu können.“
Weitere Informationen zur Fortbildungsförderung finden Sie in der Kurzübersicht der Stiftung zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) 2015 durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auf der Website der Stiftung: www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/foerderung