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Kreuzfahrt: Zwangstest bei Einreise nach Deutschland für Reiserückkehrer

Kreuzfahrt: Zwangstest bei Einreise nach Deutschland für Reiserückkehrer

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Ab dem 11.01.2021 gibt es nun eine grundsätzliche Testpflicht für Reiserückkehrer 

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben heute gemeinsam entschieden, den deutschen Lockdown zu verlängern. Doch nicht nur das, es gelten fortan teilweise auch noch neue Regelungen – so auch im Bereich der Reiserückkehrer aus Risikogebieten. An dieser Stelle wurde heute nämlich eine grundsätzliche Testpflicht für Reiserückkehrer eingeführt. 

Die Regelungen, die heute beschlossen wurden, werden ab dem 11.01.2021 greifen. Neben der Testpflicht für die Reiserückkehrer könnten die Kreuzfahrer auch von den neuen Regelungen für die Landkreise mit einer Inzidenz über 200 betroffen sein. Hier wurde nun beschlossen, dass es eine Einschränkung des Bewegungsradius geben soll. 

Für die Reisenden aus den Risikogebieten gilt nun, dass es neben der bereits praktizierten Einreiseanmeldung auch eine allgemeine Corona-Testpflicht gibt. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder der Test wird bis 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland absolviert oder direkt bei der Einreise. 

Hinzu kommt, dass sich die Reisenden trotz des Tests umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben haben. Diese dauert wie gewohnt 10 Tage an. Nach frühestens fünf Tagen in der Quarantäne besteht die Möglichkeit auf einen weiteren Coronatest. Mit diesem Test kann man sich quasi „frei testen“. 

Zu beachten gilt weiterhin: für die genauesten Informationen gilt es die Landesverordnung des jeweiligen Bundeslandes abzuwarten und zu studieren. In Nordrhein-Westfalen gab es beispielsweise zuletzt keine Quarantänepflicht, hier wurde die Testpflicht für Reiserückkehrer aber vorher schon erlassen. 

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