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Elektronische Einreiseerklärung für Lettland erforderlich

reisepass

Seit August 2025 benötigen bestimmte Nationalitäten für die Einreise eine elektronische Reisegenehmigung

Gäste bestimmter Nationalitäten sind seit August 2025 dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Ostsee-Kreuzfahrt vor Einreise nach Lettland eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen. In einem neu eingeführten Informationssystem sind hierfür folgende Daten einzureichen.

  • Name und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Reisepassnummer
  • Ausstellungsland des Reisepasses
  • Ausstellungsdatum des Reisepasses
  • Gültigkeitsdauer des Reisepasses

Die elektronische Reiseerklärung muss über folgenden Link spätestens 48 Stunden vor Einreise in Riga beantragt werden. https://eta.gov.lv/en/

Ausschlaggebend ist ausschließlich die im Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit, völlig unabhängig vom Wohnsitzland. Gäste, die nicht rechtzeitig die Einreiseerklärung einreichen, dürfen nicht in Riga an Land gehen.

Von der Pflicht ausgenommen sind folgende Länder:

Albanien, Australien, Österreich, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Schweden, Spanien, Schweiz, Türkei, Vereintes Königreich und USA.

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