Das Amtsgericht in Rostock hatte den Fall verhandelt unter der Aktennummer 47 C 59/20 und machte sehr deutlich, dass Reisenden kein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zusteht, wenn man eine Reise absagt mit Bezug auf die Ausbreitung einer Pandemie.
Reiseveranstalter, in dem Fall AIDA Cruises haben natürlich die Berechtigung den Reisevertrag zu kündigen, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Reise ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden kann. Das gilt auch dafür, wenn keine entsprechende Reisewarnungen für die Länder vorliegen, die angefahren werden sollen. AIDA Cruises hatte die Reiseabsage damit begründet, dass die Corona-Pandemie existent ist und sich weiterhin rasant ausbreitet und der sichere Betrieb und die Durchführung der Kreuzfahrt nicht gegeben ist.
Zu der Zeit als die Reise stattfinden sollte, lag bereits ein Kreuzfahrtschiff in Quarantäne, weitere Kreuzfahrtschiffe wurden weltweit an verschiedenen Häfen abgewiesen, vor allem auch im asiatischen Raum.
Unberührt davon ist natürlich die Rückzahlungspflicht die AIDA Cruises unterliegt bei der Absage von Pauschalreisen. Hier gilt weiterhin die 14 Tage Frist.
Letztlich hat das Gericht klar festgestellt, dass es sich bei der Corona-Pandemie um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände handelt, die das Vorgehen komplett rechtfertigen ohne Recht auf Schadensersatz für die Gäste, sehr wohl aber mit dem Recht, dass der Reisepreis vollumfänglich zu erstatten ist.
2 Kommentare zu „Gast verklagt AIDA wegen Corona-Absage einer Kreuzfahrt“
Was es nicht alles gibt?!
Und welcher Anwalt rät seiner Mandantin tatsächlich mit sowas Klage einzureichen? Erfolgsaussicht gleich 0. Oder hat die Dame allein, ohne Anwalt geklagt? Kosten dürfte sie nun so oder so aber haben dadurch…
Das weiß ich nicht, aber ja, wenn eine Klage abgewiesen wird, trägt der Kläger natürlich die Kosten.