Beratung +49 6451 7186001

Telefon - Kreuzfahrtlounge:
Mo - Fr: 09:00 - 21:00
Sa, So & Feiertags: 10:00 - 17:00
Tippe auf die Nummer

Gast verklagt AIDA wegen Corona-Absage einer Kreuzfahrt

Gast verklagt AIDA wegen Corona-Absage einer Kreuzfahrt

AIDAdiva in St. John's auf Antigua
AIDAdiva in St. John's auf Antigua
Es gibt ja Kreuzfahrt-Gäste mit Anstand und Vernunft und es gibt Kreuzfahrt-Gäste, da glaubt man manchmal gar nichts mehr. Letztere Spezies hat AIDA Cruises vor Gericht gezogen, da sich AIDA erdreistet hatte, Asien-Kreuzfahrten zum Pandemie-Beginn im Februar 2020 abzusagen. AIDA konnte nicht sicherstellen, dass die Reise wie geplant stattfinden kann, da bereits Häfen geschlossen und Schiffe abgewiesen hatten. Auch die Sicherheit der Gäste wäre nicht im normalen Ausmaß darstellbar gewesen.
 
Zum Hintergrund: Im Februar kam Corona groß raus, Schiffe hatten zum Teil Fälle an Bord, Häfen hatten geschlossen und Schiffe abgewiesen. Weshalb es nur logisch und konsequent war, folgende Reisen abzusagen. AIDA war hier sehr frühzeitig mit den Absagen in Asien, da sind Mitbewerber noch mit neuen Gästen losgefahren und waren dann verwundert, dass sie nicht weit kamen.
 
Eine Kundin sah das allerdings anders. Es habe keinen Reisehinweis gegeben vom auswärtigen Amt, daher klagte sie auf entgangene Urlaubsfreuden. Sie kam allerdings nicht weit mit ihrer Auslegung der Sichtweise.
 
Das Amtsgericht in Rostock hatte den Fall verhandelt unter der Aktennummer 47 C 59/20 und machte sehr deutlich, dass Reisenden kein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zusteht, wenn man eine Reise absagt mit Bezug auf die Ausbreitung einer Pandemie.
 

Reiseveranstalter, in dem Fall AIDA Cruises haben natürlich die Berechtigung den Reisevertrag zu kündigen, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Reise ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden kann. Das gilt auch dafür, wenn keine entsprechende Reisewarnungen für die Länder vorliegen, die angefahren werden sollen. AIDA Cruises hatte die Reiseabsage damit begründet, dass die Corona-Pandemie existent ist und sich weiterhin rasant ausbreitet und der sichere Betrieb und die Durchführung der Kreuzfahrt nicht gegeben ist.

Zu der Zeit als die Reise stattfinden sollte, lag bereits ein Kreuzfahrtschiff in Quarantäne, weitere Kreuzfahrtschiffe wurden weltweit an verschiedenen Häfen abgewiesen, vor allem auch im asiatischen Raum.

Unberührt davon ist natürlich die Rückzahlungspflicht die AIDA Cruises unterliegt bei der Absage von Pauschalreisen. Hier gilt weiterhin die 14 Tage Frist.

Letztlich hat das Gericht klar festgestellt, dass es sich bei der Corona-Pandemie um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände handelt, die das Vorgehen komplett rechtfertigen ohne Recht auf Schadensersatz für die Gäste, sehr wohl aber mit dem Recht, dass der Reisepreis vollumfänglich zu erstatten ist.

Mehr AIDA Cruises News

Kreuzfahrt News

AIDA Traumstart um 12

Es geht wieder los! Jetzt heißt es wieder schnell sein, denn vom 13.07.2026 – 22.07.2026 geht der AIDA Traumstart um 12 in die nächste Runde!  Hier

Jetzt lesen »
Kreuzfahrten mit AIDA Cruises

AIDA Verlockung der Woche

Dein persönlicher Traumurlaub ist zum Greifen nahe! Buche Deine Wunschkreuzfahrt schnell und unkompliziert bei der aktuellen AIDA Verlockung der Woche. Profitiere von den wöchentlich wechselnden

Jetzt lesen »
AIDA Basketballsommer, © Alex Waltl
Kreuzfahrt News

Basketballsommer 2026 bei AIDA Cruises

Vom Court an Bord: AIDA macht den Basketballsommer 2026 erlebbar AIDA kombiniert Basketball, Urlaub und exklusive Erlebnisse zu einem besonderen Sommerhighlight. „Basketball lebt von Emotion,

Jetzt lesen »

Mehr Kreuzfahrt News

Kreuzfahrt News

AIDA Traumstart um 12

Es geht wieder los! Jetzt heißt es wieder schnell sein, denn vom 13.07.2026 – 22.07.2026 geht der AIDA Traumstart um 12 in die nächste Runde!  Hier

Jetzt lesen »

2 Kommentare zu „Gast verklagt AIDA wegen Corona-Absage einer Kreuzfahrt“

  1. Was es nicht alles gibt?!
    Und welcher Anwalt rät seiner Mandantin tatsächlich mit sowas Klage einzureichen? Erfolgsaussicht gleich 0. Oder hat die Dame allein, ohne Anwalt geklagt? Kosten dürfte sie nun so oder so aber haben dadurch…

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Übersicht

Unsere Webseite benutzt Cookies, um unseren Besuchern das bestmögliche Nutzungserlebnis zu bieten. Dazu werden Cookie Informationen in Ihrem Browser gespeichert. Cookies helfen dabei Sie wieder zu erkennen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen. Diese Informationen helfen auch uns dabei zu verstehen welche Bereiche unserer Webseite für unsere Nutzer am nützlichsten sind.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies helfen uns dabei, unsere Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen.

Drittanbieter Cookies

Die sogenannten Drittanbieter-Cookies helfen uns dabei, unsere Webseite und das damit einhergehende Nutzerlebnis zu verbessern.

Wir nutzen auf unserer Webseite Symbolschriftarten wie FontAwesome. Diese beinhalten Icons, um eine visuelle Optimierung der Inhalte zu ermöglichen.

Wir setzen auf unserer Webseite Google Analytics ein, um Besucher-Informationen wie z.B. Browser, Land, oder die Dauer, wie lange ein Benutzer auf unserer Seite verweilt, zu messen. Ihre IP-Adresse wird dabei anonymisiert übertragen und die Verbindung zu Google ist verschlüsselt.