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Ein Kind von einer deutschen Frau wurde an Bord der Queen Mary 2 geboren / © Cunard Line

Geburt auf See: Deutsche Frau bekommt Kind auf Queen Mary 2

Queen Mary 2: In der Nacht zu Sonntag, dem 17.01.2016 kam ein kleiner Junge auf See zur Welt.

Eine deutsche Frau hat an Bord der Queen Mary 2 von der Cunard Line ihren Sohn geboren. Dies geschah, als das Kreuzfahrtschiff  kurz vor der Ankunft am New Yorker Kreuzfahrt-Terminal  in Brooklyn befand. Die Queen Mary 2 war auf dem Weg von Southampton über den Atlantik. Wie die New York Times berichtete, platzte die Fruchtblase der Mutter kurz vor dem Einlaufen in den New Yorker Hafen.

Da die Queen Mary am Kreuzfahrt-Terminal Brooklyn festmacht, lies die frischgebackene Mutter sich direkt dazu verleiten ihren drei Wochen vor Geburtstermin geborenen Sohn “Benjamin Brooklyn” zu nennen. Benjamin Brooklyn ist ihr drittes Kind, allerdings der erste Sohn, so Johanna. Der Kapitän fügte an, dass es die erste Geburt an Bord der Queen Mary 2 war. Vom Hafen aus wurde die junge Mutter mit ihrem Säugling ins Krankenhaus gefahren. Medien zu Folge sollen beide gut auf sein. Als Namen der Eltern gab die New York Post Christian und Johanna an. Die Reise hätte in Kanada beendet werden sollen – mit der Geburt des Sohnes.

Ein Kind von einer deutschen Frau wurde an Bord der Queen Mary 2 geboren / © Cunard Line
Ein Kind von einer deutschen Frau wurde an Bord der Queen Mary 2 geboren / © Cunard Line

Laut dem Onkel des kleinen Frischlings, sei sein Neffe nun amerikanischer Staatsbürger, da er in den Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten von Amerika geboren wurde. Die ursprüngliche Planung des Paares war es, mit dem Bruder der Frau nach Kanada zu reisen. Da diesem Plan wohl vom kleinen Benjamin Brooklyn ein Strich durch die Rechnung gemacht wurde, werden die vier erstmal in New York verweilen.

Das Auswärtige Amt sagt dazu:

„Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).“ Quelle

Erst im letzten Jahr, genauer gesagt im September, wurde bereits auf der Independece of the Seas von Royal Caribbean in der Nähe von Puerto Rico, in der Karibik, ein Kind geboren. Grundsätzlich gewähren es die meisten Kreuzfahrtgesellschaften schwangeren Frauen nur bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Kreuzfahrt anzutreten, dennoch kommt es hier und da vor, dass Kinder auf See zur Welt kommen.

 
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