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Paukenschlag – Costa hat den Rabatt für Begleitpersonen von Gästen mit Einschränkungen gestrichen
Nach knapp 10 Jahren hat Costa Kreuzfahrten seinen wohl größten Vorteil für Gäste mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis aufgegeben. Seit 2014 konnten die zugehörigen Begleitpersonen kostenfrei (Kabinenpreis) mitreisen, doch das ist nun nicht mehr der Fall. Dieser Vorteil wurde zum 30. November 2024 gestrichen, und seit dem 1. Dezember 2024 müssen die Begleitpersonen den vollen Reisepreis bezahlen – nicht mehr nur Zusatzleistungen und die Hotel-Service-Pauschale.
Alle bereits gebuchten Kreuzfahrten sind von der neuen Regelung ausgeschlossen, lediglich Kreuzfahrten ab dem 1. Dezember 2024 sind davon betroffen. Die Begleitpersonen werden fortan ausnahmslos als Vollzahler berechnet. Mit dieser Änderung verliert Costa Kreuzfahrten in diesem Bereich natürlich einen deutlichen Buchungsvorteil, da Costa die einzige Reederei war, die diesen Rabatt angeboten hatte.
Im Bereich der Barrierefreiheit bietet Costa Kreuzfahrten auf seinen Schiffen zahlreiche Kabinen, die unter anderem auch auf Rollstuhlfahrer zugeschnitten sind. Beispielsweise verfügen barrierefreie Kabinen über breitere Türen sowie über entsprechend größere Sanitärräume, damit Rollstuhlfahrer dort zurechtkommen können.
Trotz der Änderung bleibt die grundsätzliche Buchung von Gästen mit Begleitperson möglich. Allerdings steigt der Preis für die Reisenden durch die Änderung im Vergleich zu früheren Reisen natürlich drastisch an, wodurch der Buchungsvorteil gegenüber anderen Reedereien verloren geht.
Buchung und Beratung auch an Wochenenden, Feiertagen durch die Kreuzfahrtexperten der Kreuzfahrtlounge.
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