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Haftbefehl stoppt 24-jährigen kurz vor AIDA-Reise in Kiel

AIDAprima in Kiel
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Kreuzfahrt beinahe geplatzt: Haftbefehl stoppt 24-Jährigen am Kieler Ostseekai

Eine Kreuzfahrt ab Kiel hätte für einen 24-jährigen Deutschen am vergangenen Sonnabend fast ein abruptes Ende gefunden, noch bevor sie begonnen hatte. Der Mann wollte am Ostseekai an Bord von AIDAprima gehen, als er bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle von der Bundespolizei gestoppt wurde. Der Grund: Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.

Der Passagier hatte seine Bordkarte bereits in der Tasche und befand sich kurz vor dem Einstieg, als er am Kontrollpunkt der Bundespolizei überprüft wurde. Beim Abgleich seiner Passdaten mit dem Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Justiz nach ihm suchte. Das bestätigte die Polizei am Montag.

Nach Angaben von André Fischer von der Bundespolizeiinspektion Kiel erfolgte die Kontrolle gegen 13 Uhr. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann wegen mehrerer Diebstahlsdelikte, teilweise in bandenmäßiger Begehung, zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen verurteilt worden war. Da er die Strafe bislang nicht angetreten hatte, stand nun die sofortige Inhaftierung im Raum.

Alternativ hätte der 24-Jährige eine Geldstrafe von knapp 2000 Euro zahlen können. Da er diesen Betrag zunächst nicht aufbringen konnte, drohte ihm die Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein. In letzter Minute sprang jedoch sein Arbeitgeber ein: Nach kurzfristiger Kontaktaufnahme zahlte dieser die geforderte Summe bei einer Polizeidienststelle nahe Berlin ein.

Dank der Begleichung der Geldstrafe durfte der Mann gegen 14.30 Uhr das Revier der Bundespolizei verlassen. Er schaffte es schließlich doch noch an Bord von AIDAprima, die um 17 Uhr planmäßig zu ihrer siebentägigen Reise nach Polen, Dänemark und Schweden auslief.

Solche Fahndungserfolge sind laut Bundespolizei keine Seltenheit. Mehrmals im Jahr werden bei Ein- und Ausreisekontrollen in den Kieler Kreuzfahrt- und Fährterminals gesuchte Personen festgestellt. Grundlage dafür sind unter anderem die Passagier- und Crewlisten, die von den Reedereien übermittelt werden. Während bei der Einreise automatisierte Datenabgleiche helfen, erfolgen die Ausreisekontrollen im Terminal persönlich – ähnlich wie an Flughäfen.

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