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In Glas uriniert? – Schadenersatz nach Ausschluss von einer Kreuzfahrt

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Das Landgericht Düsseldorf hat über den Ausschluss von drei Personen von einer Mittelmeer-Kreuzfahrt im Jahr 2023 geurteilt und ihnen einen Schadenersatz zugesprochen. Einer der Männer habe in ein Glas uriniert, während er mit zwei weiteren Mitreisenden an einer Bar saß. Ob dies wirklich so geschehen ist, konnte in dem Gerichtsverfahren nicht endgültig geklärt werden. 

In Folge unangemessenen Verhalten sprach der Kapitän den drei Personen einen Bordverweis aus. Crewmitglieder und andere Gäste haben die Szene an der Bar wohl beobachtet. Der Ausschluss der beschuldigten Gäste von der Kreuzfahrt erfolgte erst drei Tage später. Sie mussten auf eigene Kosten heimreisen.  Laut dem Landgericht Düsseldorf war dies nicht rechtens. Der Mann sei zuvor nicht abgemahnt worden und es handle sich nur um eine Nebenpflichtverletzung des Reisevertrags und nicht um gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten, was einen Verweis gerechtfertigt hätte. 

Dem Gast und seinen zwei Mitreisenden wurde ein Schadenersatz durch den Veranstalter zugesprochen. Dieser setzt sich aus ca. 4300 Euro für die verbleibenden Reisetage, ca. 1.600 Euro für die Rückreise nach dem Ausschluss von der Kreuzfahrt und ca. 3.100 Euro als Entschädigung für vertane Urlaubszeit zusammen. Es wird also nicht nur der Reisepreis erstattet, sondern auch eine Entschädigung fällig. 

Dass ein Ausschluss von einer Kreuzfahrt bei solchem Verhalten nicht rechtens ist und einen Schadenersatz zur Folge hat, dürfte durchaus auf Verwunderung stoßen. Vor dem Landgericht Düsseldorf waren wohl einige Ungereimtheiten, Zeugenaussagen und der Bordverweise mit drei Tagen Zeitverzug ausschlaggebend. Den Veranstaltern von Kreuzfahrten dürfte dieses Urteil nicht gefallen, da es möglicherweise den Handlungsspielraum bei unangemessenem Gästeverhalten an Bord einschränkt. 

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