Spanien & Kanaren erneut hoch eingestuft
Seit dem 25.12.2021, also dem ersten Weihnachtstag des Jahres, gelten das spanische Festland, wie auch die Kanarischen Inseln, auf denen derzeit und in der laufenden Wintersaison zahlreiche Kreuzfahrten durchgeführt werden, als Hochrisikogebiete. Schon im letzten Jahr, als noch andere Einstufungen durch das RKI tragend waren, wurden die Inselgruppe, wie auch das spanische Festland zwischenzeitlich auf eine ähnliche Ebene eingestuft.
Für alle geimpften Reisenden hat die neue Einordnung keine großen Folgen, gemäß der Bundesregierung müssen diese lediglich die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland ausfüllen. Da über Weihnachten und Silvester bekanntermaßen aber auch viele Familien verreisen, ob Kreuzfahrt oder individuell, gibt es für diese dennoch folgen.
Sehr viele Kinder unter 18 bzw. unter 12 Jahren sind nach wie vor nicht geimpft und daher nicht von der Quarantäne befreit. Diese Befreiung greift lediglich beim Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus. Reisende ungeimpfte Kinder müssen sich in den meisten Bundesländern nun also nach der Reise in Quarantäne begeben. Hier gilt es immer die Bestimmungen zu beachten.
Im Bereich der Kreuzfahrt gelten auf nahezu allen Schiffen in diesen Destinationen Impfvorgaben, sodass es bei Erwachsenen nach Kreuzfahrten zu keinen großen Änderungen der Maßnahmen kommt. Lediglich auf Mein Schiff 4 können ungeimpfte Erwachsene noch mitreisen, laut TUI Cruises ist aber auch hier die Impfquote sehr hoch.
Die Einstufung zum Hochrisikogebiet der Kanarischen Inseln und Spaniens war zu erwarten, da die Inzidenzen vor Ort zuletzt stark angestiegen waren. Stand heute verfügt die Inselgruppe beispielsweise in Summe über eine Inzidenz von 755,94 (Angabe Canary-Vibes.com).
Hinweise zur Einstufung des RKI:
Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100. Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen. Möglich ist auch, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem festgestellt wurde, dass eine Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist, die mit Eigenschaften eines erhöhten Risikos für die Gesundheit – wie z.B. erhöhte Transmissibilität oder Morbidität – einhergeht, von der jedoch zugleich von einer hinreichenden Schutzwirkung bei vollständiger Impfung oder Genesung ausgegangen werden kann.