Für alle Familien mit Kindern unter 6 Jahren die morgen auf die Mein Schiff 2 starten wollten ist eine mittelschwere Katastrophe hereingebrochen. TUI Cruises telefoniert gerade alle gebuchten Gäste ab, dass Kinder nun doch einen PCR Test brauchen. Bis dato war es so, dass Kinder unter sechs Jahren keinen Test brauchten. Allerdings ist nun auch das Testfenster bei Helios geschlossen. Einige Familien eilen gerade noch zu diversen Flughäfen und versuchen mit den Kindern einen Express-PCR-Test vor Ort zu machen.
Die spanische Regierung hat vor kurzen die PCR-Test-Regularien geändert, das war 12.11.2020 mit einem neuen Gesetz. Vorab waren auch Antigen-Schnelltests möglich. In dieser Umstellung ist es nun auch so, dass man auch Kinder unter sechs Jahren nicht mehr einreisen lässt, wenn sie keinen PCR-Test haben. Das wurde augenscheinlich in der Kundenkommunikation versäumt mitzuteilen. Auch den QR-Code für die Einreise bekommt man nur, wenn man „ja“ anklickt bei der Frage ob für Kinder unter sechs Jahren ein PCR Test vorliegt. Ansonsten gibt es keinen QR-Code für diese Person der aber zwingend notwendig ist für die Einreise.
TUI Cruises hatte am 23.11.2020 die Gäste noch über die neuen Pflichttestungen informiert, aber mit keiner Sillbe erwähnt, dass das auch alle Kinder betrifft. Auch gibt es bei den Bestimmungen auf der Webseite keinen expliziten Hinweis darauf, dass auch Kinder getestet werden müssen.
Nun häufen sich die Meldungen von Familien die kontaktiert wurden, ein Teil hat nicht die Möglichkeit einen Test nachzuholen auf die Schnelle, ein anderer Teil sitz im Auto und fährt zum Flughafen.
TUI Cruises will die Gäste die nicht mitreisen können, kostenfrei umbuchen. Extrakosten wie Sitzplatzreservierungen werden allerdings nicht übernommen. Den Extra-Test nun am Flughafen, sofern man noch einen machen kann, will TUI Cruises allerdings erstatten.
Das spanische Gesetz vom 12.11.2020 zu der neuen Testpflicht nimmt auch keine Kinder aus und spricht von allen Gästen, hier der Auszug:
Jeder Passagier aus einem in Anhang II aufgeführten Land oder einer Risikozone, der / die beabsichtigt, nach Spanien einzureisen, muss einen Diagnosetest für eine aktive Infektion (im Folgenden: PDIA) für SARS-CoV-2 mit einem negativen Ergebnis durchführen lassen die zweiundsiebzig Stunden vor der Ankunft in Spanien.
Im Rahmen der an den Einstiegspunkten durchgeführten Dokumentenkontrolle kann der Passagier jederzeit aufgefordert werden, das Ergebnis der PDIA zu akkreditieren. Das unterstützende Dokument muss das Original sein, wird in Spanisch und / oder Englisch verfasst und kann in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden.
Das Dokument enthält mindestens die folgenden Informationen: Name des Reisenden, Passnummer oder nationales Ausweisdokument oder -brief (das mit dem im Gesundheitskontrollformular verwendeten übereinstimmen muss), Datum der Prüfung, Identifizierung und Kontaktdaten des Zentrums, das die Analyse durchführt, verwendete Technik und negatives Testergebnis.
Die unterstützte PDIA für SARS-CoV-2 ist PCR (COVID-19 RT-PCR). Solange die harmonisierte Verwendung in der Europäischen Union nicht akzeptiert wird, werden andere diagnostische Tests wie Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder Hochleistungsserologien (ELISA, CLIA, ECLIA) nicht akzeptiert.
Ausnahmsweise kann die Nichterfüllung der PDIA am Ursprungsort unabhängig vom Herkunftsland des Passagiers Seeleuten gestattet werden, die von ihrem Feldzug an Bord eines Schiffes oder auf der Durchreise nach Spanien zurückkehren, um ein- oder auszusteigen begründen ihren Zustand als Besatzungsmitglied und die Hindernisse für die Durchführung, unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen des sechsten Abschnitts dieser Entschließung.
Quelle: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-14049
Weiterhin gibt es eine Verordnung der Kanaren die folgendes besagt:
Seit dem 14.11.2020 sind alle nationalen und internationalen Besucher, die älter als 6 Jahre sind und sich in einer touristischen Einrichtung auf den Kanaren aufhalten möchten (Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser etc.) verpflichtet, einen negativen Diagnosetest für COVID-19 bei Check-In in der Unterkunft vorzulegen.
Hier sind zwar Kinder unter 6 Jahren ausgenommen, das bezieht sich aber ausschließlich und nur auf die Unterkunft auf den Kanaren, nicht auf die Einreise, die durch das spanische Gesetz geregelt wird.
ACHTUNG: Das betrifft auch ALLE ZUKÜNFTIGEN REISEN auf die Kanaren.
5 Kommentare zu „Mein Schiff 2 Kanaren: PCR Test zwingend für Kinder unter 6 – Abfahrt morgen betroffen, teilweise Gäste ohne Test“
Da weiß ich schon mal mit wem ich niemals reisen werde…das Verhalten von TUI ist unverantwortlich.
Schluß mit dem Circus – und keine Steuergelder für so einen Laden.
Großaktionäre aus dem Ausland, Arbeitsplätze überwiegend im Ausland, Schiffe ausgeflaggt.
Holt Euch Eure Unterstützung beim Flaggenstaat…
Der Veranstalter ist nicht für die Einreise der Gäste zuständig. TUI Cruises weist darauf auch in der Buchungsbestätigung hin. TUI Cruises ist auch nicht dafür zuständig, dass ich das richtige Ausweisdokument habe. Auch hier muss ich mich informieren. Dieses Anspruchdenken, dass der Veranstalter mir alles vorkauen muss ist absurd.
Der Veranstalter ist mir gegenüber nur für das verantwortlich, was er mit mir auch vertraglich vereinbart hat. Und sas ist die Reiseleistung (ggf. inkl. PCR-Test über Helios(. Das wars. TUI Cruises ist nicht das Auswärtige Amt und keine spanische Behörde.
Interessant, wieso informierte TUI Cruises dann am 23.11.2020 darüber, dass die Testzeiten sich für den PCR Test verschoben haben und gleichzeitig, dass Kinder unter sechs Jahren nicht getestet werden müssen? Dann machen Sie ja weit mehr als sie müssen und das dann auch noch falsch. Respekt.
Heißt im Umkehrschluss, man darf den Veranstaltern nichts mehr glauben? Und wieso müssen Reisebüros die Einreisebestimmungen inkl. der vorvertraglichen Informationen dem Gast übermitteln, wenn der Veranstalter dafür gar nicht verantwortlich ist?
Der Veranstalter ist selbstverständlich für die Einreisebestimmungen verantwortlich.
Es hat die gültigen Bestimmungen den Kunden rechtzeitig zu vermitteln, selbstverständlich auch die korrekten – und nicht falsche.
Dieses auch bei privater Anreise, erst recht jedoch, wenn die Anreise Bestandteil des Gesamtpaketes ist, also z. B. incl. Flug.
Davon ab: was in manchen AGB der Reiseveranstalter steht ist oft genug blanker Blödsinn, der einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.
Mir fällt da beispielhaft die Würzburger Tabelle ein, von der manche Veranstalter noch nichts gehört (haben wollen).
Korrekt. Aber verwirr die Leute doch bitte nicht mit Fakten. Das wirft die noch aus der Bahn. ;)