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MSC Fantasia
4.000 Euro Schmerzensgeld nach Sturz auf MSC Fantasia

MSC Fantasia: 4.000 Euro Schmerzensgeld für verunglückten Passagier

Nach einem Sturz an Bord der MSC Fantasia erhält Passagier 4.000 Euro Schmerzengeld – nachdem das Landgericht München die Klage des Passagiers abgewiesen hatte, einigten sich die Anwälte auf einen Vergleich.

Auf der Silvesterkreuzfahrt 2016/2017 an Bord der MSC Fantasia stürzte ein Passagier auf einer nassen Fliese kurz bevor er das Schiff verlassen wollte und zog sich dabei ein Verletzung zu. Bei der Verletzung handelte es sich um einen zweifachen Sprunggelenkbruch sowie um einen Bänderriss.

Daraufhin verklagte der Geschädigte MSC Cruises auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro, mit der Begründung, der Veranstalter habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem die rutschige Stelle nicht entsprechend gekennzeichnet war.

Das Landgericht München hingegen wies die Klage ab und Begründete die Abweisung damit, dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht festgestellt werden konnte, zudem hafte MSC Cruises nicht nach Reisevertragsrecht auf Grund eines Reisemangels.

Der Kläger reichte darauf Berufung auf dem Oberlandesgericht ein, wo nun ein Vergleich zwischen den Anwälten geschlossen wurde. MSC Cruises zahlt dem Geschädigten 4.000 Euro Schmerzengeld, wodurch der Prozess und die Berufung nun abgeschlossen werden.

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