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Neue Sicherheitsregeln für Kreuzfahrtschiffe

Neue Sicherheitsregeln auf der Brücke, für Restungswesten und für die Routenplanung wurden von der European Cruise Council (EEC) und der Cruise Lines International Association (CLIA) heute vorgestellt. Die Reedereien die in einer der beiden Organisationen Mitglied (sind alle Reedereien) werden mit sofortiger Wirkung sich selbst dazu verpflichten die Regelungen einzuhalten. Die drei neue Regeln hat der Chairman der EEC Manfredi Lefebvre heute bekannt gegeben.

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Neue Sicherheitsregeln für das Betreten der Brücke, der Anzahl der Rettungswesten sowie der Routenplanung sind heute auf einer Veranstaltung bezüglich der Schiffssicherheit in Brüssel beschlossen worden. Der Chairmann der European Cruise Council, Lefebvre gab folgende Neuerungen an die sich die Mitgliedsreedereien im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung halten müssen bekannt:

Zugang zur Kommandobrücke:
Es dürfen nur noch Personen mit operativen Aufgaben auf der Brücke sein während Manövern und wenn eine hohe Aufmerksamkeit durch Wind und Wetter erforderlich sind. Das heisst das keiner von der nicht nautischen Crew oder Gäste zutritt zur Brücke haben dürfen bei An- und Ablege-Manövern sowie auf hoher See wenn das Wetter nicht entsprechend ruhig ist.

Rettungswesten an Bord:
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rettungswesten in den Kabinen der Kreuzfahrtschiffe für alle Personen, sollen ab sofort auch an Deck Rettungswesten für Erwachsene in der Anzahl vorhanden sein, die der Mindestzahl an Passagieren entspricht, die maximal in den Kabinen untergebracht sein können welche in der größten Feuerzone befindlich sind. (Wieso das nur für Erwachsene gilt ist mir nicht klar, fahren ja auf vielen Schiffen auch genügend Kinder mit, wobei ich auf einigen Schiffen auch schon an Deck bei den Musterstationen entsprechende Behältnisse gesehen haben in denen Rettungswesten sowohl für Kinder wie auch für Erwachsene vorhanden sind.)

Routenplanung:
Die bisherigen Empfehlung der IMO für die Routenplanung der Kreuzfahrtschiffe soll ab sofort als Mindestanforderung und somit als Pflicht gelten. Alle nautischen Crewmitglieder auf der Brücke müssen über die exakte Route informiert und damit vertraut gemacht werden. Ein nautischer Offizier wird dazu eine Kreuzfahrtroute erstellen und diese vom Kapitän freigeben lassen – danach erfolgt das Briefing der weiteren Brückencrew.

(via)