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SUK / Kreuzfahrt News / Polizeieinsatz wegen Drohne auf der Elbe – Ocean Majesty (VIDEO)
Was man nicht kann, sollte man vielleicht lassen – vor allem wenn es sich dabei um rechtlich problematische Dinge handelt
Am Dienstag morgen um 7 Uhr ereignete sich ein Vorfall an Bord der Ocean Majesty, ein Drohnenpilot steuerte seine Drohne gefährlich nahe an das Kreuzfahrtschiff der Hansa Touristik. Gesteuert wurde die Drohne von Land, der Vorfall ereignete sich Höhe Kollmar.
Nachdem die Besatzung des kleinen, klassischen Kreuzfahrtschiffes die Drohne entdeckte, informierte der Lotse die Verkehrszentrale in Brunsbüttel. Seitens der Verkehrszentrale wurde im Anschluss auch die Polizei alarmiert. Diese fahndet nun nach dem Piloten der Drohne.
Der Lotse berichtete, dass die Drohne sich gefährlich nahe in der Nähe der Brücke bewegt habe, da vermutlich auch Foto- und Filmaufnahmen gemacht wurden, wird darum gebeten, die Polizei bei verdächtigen Aufnahmen auf Social Media Plattformen zu informieren. Die Drohne landete in Kollmar, bei der Landung konnte der Pilot durch den Lotsen und die Crew nicht erkannt werden.
Die Polizei kontrollierte in der Folge den Uferbereich, in dem die Drohne landete. Nun werden Hinweise unter 04852/9000 entgegengenommen.
Dem Piloten droht nun eine Anzeige aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, da es sich hierbei um einen unerlaubten Drohneneinsatz über Bundeswasserstraßen handelt.
Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
über 25 kg (gilt nur für „Unbemannte Luftfahrtsysteme“).
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.
Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten. Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten seit dem 1. Oktober 2017.
Bis 2018 bekam man beim WSV auf Anfrage und Antrag gesonderte Freigaben für den Überflug von Bundeswasserstrassen, die mit besonderen Auflagen auch gegeben wurden, wie unten stehend zu sehen ist.
Allerdings wenn wir ehrlich zu uns selbst sind, ist ein Fliegen auf Sichtweite mit Drohnen auf der Elbe und auch anderen Gewässern wie in Warnemünde, Kiel und Bremerhaven unmöglich um dann noch Bilder von Schiffen zu machen.
Die Brennweiten der installierten Kameras erfordern eine gewisse Nahdistanz zu den Schiffen, was bedeutet, dass man auch mehrere Hundert Meter im Zweifel auch 1-2-3 Kilometer weit rausfliegen muss, um Bilder von Kreuzfahrtschiffen anzufertigen, das ist aber gesetzlich komplett verboten. Flüge sind ohne Ausnahmemöglichkeit und damit ausschließlich auf Sichtweite erlaubt, alles andere ist illegal.
Im vorliegenden Fall ist somit gegen diverse Auflagen verstossen worden. Die WSV teilte mir telefonisch mit, dass die ursprünglichen Auflagen die hier zu sehen sind, so aktuell von der Luftfahrtbehörde übernommen worden sind und von dort auch die Erteilung der Ausnahmeregelungen erfolgt.
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