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Orient-Kreuzfahrten: Einreisebestimmungen – verlängerte Kinderpässe verboten!

Orient-Kreuzfahrten: Einreisebestimmungen – verlängerte Kinderpässe verboten!

AIDAprima in Nordfjordeid
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Einreisebestimmungen für den Orient – WICHTIGE HINWEISE!

Schon kurz nach dem Start der Orient Saison waren in den sozialen Medien erste Problematiken bekannt geworden. An dieser Stelle ging vor allem darum, dass die Einreisebestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate nicht eingehalten wurden. Diese unterscheiden sich in wichtigen Punkten zu innereuropäischen Reisen.

Wichtig im Bezug auf reisende Kinder ist, dass verlängerte Kinderreisepässe in den Emiraten nicht zulässig sind. Wird mit einem solchen Pass angereist, so wird die Einreise vor Ort verweigert, die Reise ist per sofort beendet, der Heimweg muss angetreten werden. Diese Maßnahme ergreifen auch viele andere Länder, daher ist grundsätzlich von einer Verlängerung abzuraten.

Weiterhin relevant ist auch das Verbot der Nutzung von Reisepässen, die schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde. Diese werden für die Vereinigten Arabischen Emirate selbst dann unnütz, wenn die Anzeige bei der jeweiligen Behörde widerrufen. Auch in einem solchen Fall sollte der Pass tendenziell überhaupt nicht weiter genutzt werden, da viele Länder, auch innerhalb Europas, derartige Pässe einziehen. Aus eigener Erfahrung ist Kroatien beispielsweise eines dieser Länder.

Bitte beachten:

  • verlängerte Kinderreisepässe werden in den Vereinigten arabischen Emiraten nicht akzeptiert!
  •  Gestohlen / verloren gemeldete Pässe werden nicht akzeptiert – selbst wenn die Anzeige aufgehoben wurde!
  • Grundsätzlich gilt: Rechtzeitig vor Abreise beim Veranstalter und beim Auswärtigen Amt über aktuelle Vorgaben informieren!!

AIDA Einreisehinweise für die Vereinigten arabischen Emirate 

Einreisen sind möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und einem Visum, welches vor Ort kostenfrei ausgestellt wird, für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen. Der cremefarbige Notpass wird nur für die Ausreise und den Transit akzeptiert. In diesem Fall wird für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung der Migrationsbehörden benötigt. Diese erhält man durch die Vorlage einer polizeilichen Anzeigebestätigung (Diebstahl oder Verlust des Reisepasses).

Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis hin zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können. Ein verlängerter Kinderreisepass wird nicht akzeptiert, da ein aktuelles Lichtbild notwendig ist. Für die Einfuhr von Medikamenten (auch Eigenbedarf) ist eine ärztliche Verschreibung nachzuweisen. Bei Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung erforderlich.

Auszug von der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Stand 11.12.2023)

 
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

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