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Passau: Strenge Auflagen für Flusskreuzfahrtschiffe

Passau: Strenge Auflagen für Flusskreuzfahrtschiffe

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Passau mit strengen Regeln für die Flusskreuzfahrt

Mit den ersten Grenzöffnungen, die am 15.06.2020 durchgeführt werden sollen, wird wohl auch die Flusskreuzfahrt langsam wieder die Fahrt aufnehmen. Einer der wichtigsten Häfen für die Flusskreuzfahrt ist Passau in Bayern, der Ausgangspunkt für nahezu alle Donau Kreuzfahrten. Auch hier wünsche man sich, dass die Flusskreuzfahrt wieder starten kann, doch es wurden laut pnp.de bereits sehr strenge Auflagen für die Flusskreuzfahrtschiffen beschlossen. 

Das allgemeine Anlegeverbot an den Länden im Stadtgebiet Passaus sei der Quelle zufolge weiterhin gültig, nur mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt dürften die Kreuzfahrtschiffe dort anlegen – unter strengen Auflagen und auch nur nach Zustimmung durch das Gesundheitsamts. 

Zu den Auflagen zählt, dass die Flusskreuzfahrtschiffe lediglich 50% ihrer Kapazitäten nutzen dürfen. Ein Flusskreuzfahrtschiff, das 200 Passagiere transportieren kann, darf also nur 100 Passagiere mit sich führen. Ebenfalls würden die staatlichen Regelungen für “Zusammenkünfte in Innenräumen” gelten. Ein Anlegen wird demnach nur möglich sein, wenn hierbei eine Einschiffung durchgeführt wird. Ausschiffungen dürfen nur stattfinden, wenn in Passau zuvor auch eingeschifft wurde. Das würde bedeuten, dass an dieser Stelle nur Kreuzfahrten ab / bis Passau stattfinden können. 

Ebenso soll es der Quelle zufolge kein Anlegen in zweiter Reihe mehr geben. Oftmals werden zwei oder mehr Flusskreuzfahrtschiffe nebeneinander positioniert. Diese Möglichkeit soll es vor erst nicht geben. Ebenso sei durch die Reederei ein Notfallkonzept für den Fall eines Corona-Ausbruchs an Bord vorzulegen. Die Crewmitglieder der Flusskreuzfahrtschiffe sollen regelmäßig getestet werden, die Tests müssen nachgewiesen werden. Auch Passagiere sollen kurz vor oder bei der Einschiffung getestet werden. 

Die Anlegestellen Altstadt A1 und Altstadt A2 dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Weitere Details zu den Maßnahmen und Regelungen sind der obigen Quelle zu entnehmen. 

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