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Phoenix Reisen: Rentnerpaar klagt nach Routenänderung

Reiseminderung weil ein Landgang aufgrund eines Krankheitsausbruches abgesagt wurde – Phoenix Reisen wird von Rentnerpaar angeklagt

Es kling verrückt für normal-denkende Menschen, doch ein Rentnerpaar hat tatsächlich Phoenix Reisen verklagt, da es auf einer längeren Reise zu Routenänderungen kam und ein Landgang aufgrund eines ausgebrochenen Lungenpest abgesagt wurde. 

Ein Rentnerpaar begab sich im Winter 2017 auf eine Kreuzfahrt mit der MS Albatros. Diese Reise dauerte von Mitte November bis Mitte Dezember an und wurde an Bord der MS Albatros durchgeführt. Doch aufgrund verschiedener Vorfälle wurde Phoenix Reisen gezwungen drei Routenänderungen durchzuführen. Dies gefiel dem Rentnerpaar aus dem Allgäu so überhaupt nicht. Die Reise hatte die Frau von ihrem Mann zum 75. Geburtstag geschenkt bekommen. 

Aufgrund der Reiseänderungen forderte das Paar nun rund 1500,00€ vom Bonner Reiseveranstalter zurück.

Die Reise führte die beiden vom Indischen Ozean bis in Mittelmeer. Gestartet wurde sie auf Mauritius, von dort sollte es über Madagaskar und die Seychellen in Richtung Rotes Meer gehen. Nach dem Passieren des Suezkanals erreichte die MS Albatros planmäßig das Mittelmeer und nach weiteren Stopps den Zielhafen von Genua. 

Besonders übel stieß den beiden Reisenden auf, dass sie Madagaskar nicht besuchen konnten. Dies lag daran, dass vor Ort eine Lungenpest ausgebrochen wurde und die Behörden das Schiff aus diesem Grund nicht Anlegen lassen wollten – zurecht. Aufgrund der örtlichen Lungenpest entschied der Kapitän der MS Albatros einen weiteren Tag auf den Seychellen zu verbleiben. 

Von den Seychellen sollte es nun weiter nach Salalah gehen, dort wurde ebenfalls aus Sicherheitsgründen die Einfahrt verwehrt, da die Behörden davon ausgingen, dass in Madagaskar angelegt wurde und man davon ausgehen musste, dass sich Gäste an Bord angesteckt hatten. In der Folge entschloss man sich, direkt ins Rote Meer zu reisen. 

Das Rentnerpaar behauptet nun in der Klage, dass die Anläufe in Madagaskar und Salalah der Hauptgrund ihrer Buchung gewesen sei und sieht deshalb eine große Berechtigung in seiner Klage. Hinzu komme, dass der Besuch einer Bodega auf Malta nicht genossen werden konnte, da diese geschlossen war. 

Da die Richterin der Meinung war, dass der Charakter der Reise trotz der Umstände nicht beeinträchtigt wurde, wies sie die Klage ab. Eine Reiseminderung von 500,00€ hatte Phoenix zuvor bereits an alle Gäste überwiesen. 

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