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Traditionssegler / © Dreamlines
Beispielfoto eines Segelschiffes / © Dreamlines

Polizeieinsatz auf dem Nord-Ostsee-Kanal

In der Nacht zum Donnerstag löste ein Segler einen Polizeieinsatz im Nord-Ostseekanal aus

Regeln sind zum brechen da – doch die Polizei sieht das etwas anders. Bei Einbruch der Dunkelheit dürfen im Nord-Ostsee-Kanal nur noch Schiffe mit einer entsprechenden Ausrüstung verkehren, sie müssen für Nachtfahren ausgerüstet sein, das sind einfach Segler zumeist nicht. Und ein solcher Segler erregte Donnerstagnacht das Aufsehen der Polizei. 

Der Segler, der sich rechtswidrig auf dem Gewässer bewegte, kreuzte dabei dreimal den Bug größerer Schiffe. Die zehn Meter lange Yacht befand sich auf dem Weg von Rendsburg nach Kiel. Glücklicherweise kam es bei der gefährdenden Fahrt zu keinen Kollisionen oder Beschädigungen. 

In der Schleuse Kiel-Holtenau wurde dem nächtlichen Treiben durch die Polizei ein Ende gesetzt. Zuvor wurde der Segler bereits mehrfach über Funk auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Bei dem Segler handelte es sich um einen 74 jährigen Finnen der alleine unterwegs war. Er deutete laut eigener Aussage Leuchtsignale und weitere Hinweise als Begrüßungen. Das Verbot sei ihm unbekannt gewesen, sagte er den Beamten. Nun ermittelt die Kieler Wasserschutzpolizei wegen eines Verstoßes gegen das Nachtfahrverbot des Seglers und gefährlichen Eingriffs in den Verkehr. Auch das Kreuzen der anderen Schiffe wird entscheidender Bestandteil einer Anzeige werden. 

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