Beratung +49 6451 7186001

Telefon - Kreuzfahrtlounge:
Mo - Fr: 09:00 - 21:00
Sa, So & Feiertags: 10:00 - 17:00
Tippe auf die Nummer

Reisegutscheine können – aber müssen nicht akzeptiert werden!

Reisegutscheine können – aber müssen nicht akzeptiert werden!

heckwelle-02

Gutscheine müssen doch nicht akzeptiert werden 

Nach längerem Hin und Her scheint es nun so, als müssten Reisende doch keinen Gutschein akzeptieren. Zwischenzeitlich befand ein Coronakabinett diese Idee zwar für gut, doch die EU-Kommission soll sich nun deutlich gegen einen Zwangsgutschein ausgesprochen haben. 

Aus einem Bericht von ntv geht nun hervor, dass Pauschalreisende, die ihre Reise wegen der Coronapandemie nicht antreten können oder konnten ihr Geld zurückverlangen können. Die Veranstalter dürfen allerdings einen Gutschein als Alternative anbieten. Dies sei demnach nun der Beschluss des Bundeskabinetts. Dennoch würden die Politiker an die Menschen appellieren, dass sie mit der Akzeptanz eines Gutscheins einen wichtigen Teil dafür beitragen würden, die Vielfalt der Reisebranche am Leben zu erhalten. 

Bei der Quelle wird aufgeführt, dass die Gutschein wie bisher abgesichert seien, falls nötig würden sie gar über eine staatliche Garantie gesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, wenn der Veranstalter im Rahmen der aktuellen Situation pleite gehen würde. Sollte sich ein Kunde für einen Gutschein entscheiden, so muss dieser ausgezahlt werden, wenn der Kunde den Gutschein nicht bis Ende des Jahres 2021 genutzt hat. 

Weiterhin sollen die Details nun in einem Gesetzesentwurf zusammengetragen werden. 

Jetzt kostenlos Mitglied in unserer Facebook-Community werden

Mehr Kreuzfahrt News

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Übersicht

Unsere Webseite benutzt Cookies, um unseren Besuchern das bestmögliche Nutzungserlebnis zu bieten. Dazu werden Cookie Informationen in Ihrem Browser gespeichert. Cookies helfen dabei Sie wieder zu erkennen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen. Diese Informationen helfen auch uns dabei zu verstehen welche Bereiche unserer Webseite für unsere Nutzer am nützlichsten sind.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies helfen uns dabei, unsere Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen.

Drittanbieter Cookies

Die sogenannten Drittanbieter-Cookies helfen uns dabei, unsere Webseite und das damit einhergehende Nutzerlebnis zu verbessern.

Wir nutzen auf unserer Webseite Symbolschriftarten wie FontAwesome. Diese beinhalten Icons, um eine visuelle Optimierung der Inhalte zu ermöglichen.

Wir setzen auf unserer Webseite Google Analytics ein, um Besucher-Informationen wie z.B. Browser, Land, oder die Dauer, wie lange ein Benutzer auf unserer Seite verweilt, zu messen. Ihre IP-Adresse wird dabei anonymisiert übertragen und die Verbindung zu Google ist verschlüsselt.