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Reiserecht: Unfall im Fitnessstudio bei Seegang auf einem Kreuzfahrtschiff

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Fitness auf Kreuzfahrt: Bei Seegang haftet der Gast

Sport ist Mord, so heisst es so schön. Stimmt aber nicht immer. Dennoch kann man sich beim Sport verletzten, auch auf Kreuzfahrtschiffen. Vor allem auch dann, wenn Seegang herrscht und das Schiff sich bewegt.

Ein Gericht in Koblenz musste sich der Frage annehmen, ob eine Reederei für Unfälle im Fitnessstudio bei Seegang an Bord eines Kreuzfahrtschiffs haftet. Eine Frau war an Bord eines Kreuzfahrtschiffs gestürzt als sie vom Laufband absteigen wollte. 

Schuld daran sei ihrer Auffassung nach der Seegang und die damit einhergehenden Schiffsschwankungen. Die Reederei habe nicht für die nötige Sicherheit gesorgt, so die Dame. 

Das Koblenzer Gericht wies die Klage (Az.: 5 U 351/18) jedoch ab, die Reederei habe keinen Fehler gemacht. Wer an Bord von Kreuzfahrtschiffen auch bei Seegang und schwerem Seegang ins Fitnessstudio geht, muss damit rechnen, das offensichtliche Gefahren bestehen und handelt damit auf eigene Gefahr, die Reederei muss für keine Schäden aufkommen. 

Die Frau sei nach dem Sturz im Bordkrankenhaus gewesen, dort habe man eine Zerrung am Oberschenkel und eine Schwellung festgestellt. Ein späteres MRT hat ergeben, dass die Frau eine Frakur an der Hüfte und am rechten Kreuzbei hat. Die Dame wollte sodann ganz gerne Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Kreuzfahrt-Veranstalter. 

Ich persönlich käme nicht einmal mehr auf die Idee darüber nachzudenken, die Reederei hier zu verklagen, wenn ich trotz Seegangs auf ein Laufband steige. Bei ordentlichem Seegang, hat man es zum Teil auch so schon schwer genug, gerade über das Schiff zu laufen und nicht hinzufallen. 

Je nach dem wie man zu Fuss ist, sollte und muss man sich auf jeden Fall auch festhalten. Aber das weiss man eigentlich auch. Aber wie heisst es so schön „Ein Versuch macht kluch“. So hat zumindest ein Anwalt jetzt Geld verdient. 

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