Reiserückkehrer: Neue Regularien betreffen erneut auch Kreuzfahrer

Reiserückkehrer: Neue Regularien betreffen erneut auch Kreuzfahrer

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Erneute Änderung der Regelungen für Reiserückkehrer nach Deutschland – unabhängig vom Verkehrsmittel

Wie es in den letzten Monaten der Pandemie beinahe schon üblich war, gibt es auch mit dem Anbruch des neuen Monats August wieder neue Regularien im Bezug auf die Reiserückkehrer. Zu beachten gilt hierbei im ersten Schritt, dass es keine einfachen Risikogebiete mehr gibt, Hochinzidenzgebiete werden künftig Hochrisikogebiete sein. Die höchste Stufe bleiben weiterhin die Virusvariantengebiete. 

Bis zum heutigen Tag gestaltete es sich so, dass Rückreisende, die mit dem Flugzeug in Deutschland einreisten einen Nachweis über ein negatives Testergebnis erbringen mussten. Hierbei genügte ein Antigen-Schnellstest. Bei Geimpften oder Genesenen musste ebenfalls ein entsprechender Nachweis darüber vorgelegt werden. Hierbei spielte es keine Rolle, ob das Abreisegebiet ein Risiko-, Hochinzidenz-, oder Virusvariantengebiet darstellte. 

Mit dem Beginn des August ändert sich hier zwar nichts, dafür aber bei anderen Verkehrsmitteln. Denn wer mit dem Auto oder anderweitig zurückkehrt, muss nun auch ein Testergebnis oder einen anderen genannten Nachweis erbringen. Das gilt für alle Personen ab 12 Jahren unabhängig woher man nach Deutschland einreist.  Bei Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gelten weitere Regelungen. 

Reist eine Person also aus einem Hochrisikogebiet – wie beispielsweise Spanien, Niederlande, Portugal – zurück nach Deutschland ein, so ist eine digitale Reiseanmeldung, sowie ein Test, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Nach der Einreise erfolgt für die Personen eine 10 tägige Quarantäne, die für Geimpfte und Genesene nicht angetreten werden muss, wenn der Nachweis bei der Einreiseanmeldung eingereicht wird. Ungeimpfte Personen können frühestens nach fünf Tagen einen Corona-Test machen und die Quarantäne bei einem negativem Ergebnis vorzeitig beenden. 

Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss ich nun ebenfalls testen lassen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Nach der Einreise in Deutschland steht eine zweiwöchige Quarantäne an. Hierbei gibt es keinerlei Möglichkeiten, diese mittels Test zu verkürzen. Jedoch gibt es in dieser neuen Verordnung für Geimpfte eine besondere Regularie. Stellt das Robert-Koch-Institut fest, dass ein Impfstoff gegen die entsprechende Virusvariante hinreichend wirksam ist, so kann die verpflichtende 14 tägige Quarantäne bei Übermittlung des Impfnachweises beendet werden.

Dieser Fall trifft jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu, denn das RKI schreibt auf der Homepage: „Es besteht aktuell keine Feststellung gemäß 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das RKI, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam wäre, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht demnach nicht.“

Da die Regeln vermerksmittelunabhängig gelten, sind auch Kreuzfahrer davon betroffen – besonders die nicht geimpften Passagiere. In Virusvariantengebieten werden derzeit keine Kreuzfahrten durchgeführt, die für deutsche Gäste buchbar sind.

Kreuzfahrten in Hochrisikogebieten finden statt, sodass es für ungeimpfte Personen entsprechende Nachteile in Form einer Quarantäne mit sich führt. Für Geimpfte sind die Auswirkungen gering.

Es ist davon auszugehen, dass nun alle Reedereien, sollte das aktuell noch nicht der Fall sein, wieder Coronatests vor der Abreise für die Passagiere anbieten werden. Oftmals sind Tests während einer Kreuzfahrt sowieso mit den lokalen Bestimmungen verbunden, doch nicht in jedem Fall.

Wie immer gilt, dass man sich vor und während einer Reise genau mit den jeweils gültigen Bestimmungen beschäftigen sollte, um keine böse Überraschung zu erleben. Die Angaben dieses Artikels schildern lediglich die Regelungen am Stichtag 01.08.2021.

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