Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss ich nun ebenfalls testen lassen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Nach der Einreise in Deutschland steht eine zweiwöchige Quarantäne an. Hierbei gibt es keinerlei Möglichkeiten, diese mittels Test zu verkürzen. Jedoch gibt es in dieser neuen Verordnung für Geimpfte eine besondere Regularie. Stellt das Robert-Koch-Institut fest, dass ein Impfstoff gegen die entsprechende Virusvariante hinreichend wirksam ist, so kann die verpflichtende 14 tägige Quarantäne bei Übermittlung des Impfnachweises beendet werden.
Dieser Fall trifft jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu, denn das RKI schreibt auf der Homepage: „Es besteht aktuell keine Feststellung gemäß 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das RKI, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam wäre, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht demnach nicht.“
Da die Regeln vermerksmittelunabhängig gelten, sind auch Kreuzfahrer davon betroffen – besonders die nicht geimpften Passagiere. In Virusvariantengebieten werden derzeit keine Kreuzfahrten durchgeführt, die für deutsche Gäste buchbar sind.
Kreuzfahrten in Hochrisikogebieten finden statt, sodass es für ungeimpfte Personen entsprechende Nachteile in Form einer Quarantäne mit sich führt. Für Geimpfte sind die Auswirkungen gering.
Es ist davon auszugehen, dass nun alle Reedereien, sollte das aktuell noch nicht der Fall sein, wieder Coronatests vor der Abreise für die Passagiere anbieten werden. Oftmals sind Tests während einer Kreuzfahrt sowieso mit den lokalen Bestimmungen verbunden, doch nicht in jedem Fall.
Wie immer gilt, dass man sich vor und während einer Reise genau mit den jeweils gültigen Bestimmungen beschäftigen sollte, um keine böse Überraschung zu erleben. Die Angaben dieses Artikels schildern lediglich die Regelungen am Stichtag 01.08.2021.