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TUI Cruises: Impfpflicht entfällt auf einer Vielzahl an Reisen

TUI Cruises: Impfpflicht entfällt auf einer Vielzahl an Reisen

Mein Schiff 2 im Hafen / © Schiffe und Kreuzfahrten
Mein Schiff 2 im Hafen / © Schiffe und Kreuzfahrten

Impflicht entfällt auf einer Vielzahl an Reisen auf der Mein Schiff Flotte von TUI Cruises

Es war nur eine Frage der Zeit, bis es auch aus Hamburg heißt, dass die Impfpflicht an Bord entfällt. So gab TUI Cruises bekannt, dass ab sofort auf vielen Reisen mit der Mein Schiff Flotte keine Impfpflicht mehr vorherrscht. Dies sollte vor allem die Menschen freuen, die sich nicht impfen lassen können oder auch nicht wollen, den ab sofort können auch Ungeimpfte wieder mit der Mein Schiff Flotte verreisen.

So gelten die neuen Regeln allerdings noch nicht für alle Fahrtgebiete, so das auch weiterhin Kreuzfahrten mit der Mein Schiff Flotte angeboten werden, auf denen eine Impfpflicht besteht.

COVID-19 Impfnachweis ab sofort NICHT mehr erforderlich:


  • Nordland & Großbritannien
  • Ostsee & Baltikum
  • Westeuropa
  • Kanaren (ohne Marokko)
  • Südeuropa & Mittelmeer (ohne Marokko)
  • Östliches Mittemeer (mit Israel)

Auch wenn ein Impfschutz für den Reiseantritt nicht vorgeschrieben ist, schützt er Sie selbst vor schweren Verläufen.

COVID-19 Impfnachweis derzeit erforderlich:


Zwei Einzelimpfungen bzw. Genesen Nachweis mit einer Einzelimpfung* für alle Gäste ab 12 Jahren (Kanada: Empfehlung bereits ab 5 Jahren).

  • Nordamerika
  • Mittelamerika & Karibik
  • Asien
  • Orient
  • Kanaren (mit Marokko)
  • Südeuropa & Mittelmeer (mit Marokko)
  • Transreisen ab 4 aufeinanderfolgenden Seetagen
  • Langzeitreise Karibik (ab/bis Bremerhaven)

* Destinationsspezifische Abweichungen: In Nordamerika (USA/Kanada), Mittelamerika und in der Karibik wird ein Genesenen Nachweis nur in Verbindung mit einer einmaligen Impfung von Johnson&Johnson akzeptiert, alle anderen Impfstoffe müssen auch mit einer Genesung zweifach erfolgt sein. Für Kreuzfahrtreisen im Orient wird voraussichtlich eine 3-fach Impfung erforderlich sein. Wir sind weiterhin mit den Behörden vor Ort im Austausch und informieren Sie schnellstmöglich über den aktuellen Stand.

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