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TUI Cruises setzt seine Reisen weiterhin fort – Bestimmungen beachten!

TUI Cruises setzt seine Reisen weiterhin fort – Bestimmungen beachten!

Die neue Mein Schiff 1 aus der Luft / © TUI Cruises
© TUI Cruises

TUI Cruises und Hapag Lloyd Cruises setzen ihre Kreuzfahrten trotz verschärfter Maßnahmen weiter fort 

Der Lockdown in Deutschland wurde in der vergangenen Woche nicht nur verlängert, sondern auch verschärft. Auch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gibt es neue Regelungen, so wurde eine allgemeine Testpflicht eingeführt. Diese besagt, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten entweder innerhalb der 48 Stunden vor Einreise in Deutschland oder unmittelbar nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. 

In den meisten Bundesländern steht im Anschluss eine 10-tägige Quarantäne an. Diese kann durch einen Test, der frühestens nach 5 Tagen absolviert werden darf, verkürzt werden. Zu beachten gilt: nicht alle Bundesländer setzen die Beschlüsse gleichermaßen durch, so gibt es in Nordrhein-Westfalen weiterhin eine Test- aber keine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer. 

Ein Beschluss, der viel mehr ins Gewicht fällt, besagt nun, dass sich Personen aus Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200 nur noch im Radius von 15 Kilometern um den Wohnort herum bewegen dürfen. Hierbei gibt es natürlich Ausnahmen, aus triftigen Grund dürfen die Menschen sich weiter weg begeben. Hier liegt nun wohl die größte Diskrepanz zwischen den Bundesländern, denn die “triftigen Gründe” werden in fast jedem Bundesland anders bewertet. Teilweise wird ausdrücklich mitgeteilt, dass Reisen, beziehungsweise die Fahrt zum Flughafen keinen triftigen Grund darstellen. 

Andere Bundesländer wiederum haben die 15 Kilometer Regelung nicht einmal in ihre Landesverordnung aufgenommen, demnach wird sie dort auch nicht zum tragen kommen. 

Im Bereich der Kreuzfahrt sind nun nur noch TUI Cruises und Hapag Lloyd Cruises von den neuen Regelungen betroffen, AIDA Cruises hat seine Reisen bis mindestens März 2021 auf Eis gelegt. Die beiden erstgenannten drehen hingegen weiter ihre Runden auf den Kanarischen Inseln. 

Für die Gäste, die eine Kreuzfahrt mit einem der beiden Unternehmen gebucht haben, gilt es nun, sich mit den Verordnungen des eigenen Bundeslandes und den Inzidenzen des bewohnten Landkreises auseinanderzusetzen. Nur über diese Verordnungen können gesicherte Informationen aufgenommen werden. Sollte eine Reise aufgrund der Bestimmungen nicht möglich sein, so reagieren die beiden Reedereien durchaus kulant. 

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