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Urteil im AIDA FKK Rechtsstreit: Gäste sollen 5 % des Preises zurückerhalten

AIDAdiva in Eidfjord
AIDAdiva in Eidfjord

Das Landgericht Rostock hat ein Urteil zum Rechtsstreit um den verkleinerten FKK Bereich auf AIDAdiva gefällt. Ein Dortmunder Weltreise-Ehepaar hatte bereits während der Kreuzfahrt einen Anwalt eingeschaltet und forderte 22 Prozent des Reisepreises zurück (Schiffe und Kreuzfahrten berichtete). Die Richter haben dem Ehepaar nun eine Entschädigung in Höhe von 5 Prozent zugesprochen.

Im Zuge der Evolution-Modernisierung von AIDAdiva wurde der FKK Bereich verkleinert und an die Steuerbordseite verlegt. Zum Buchungszeitpunkt des Ehepaars für die Weltreise 2025/26 waren zwar grundsätzlich Umbaumaßnahmen angekündigt, jedoch noch keine neuen Deckpläne veröffentlicht. Die Reisebuchung erfolgte somit im Glauben an mittlerweile veraltete Informationen und Deckpläne. 

Die Neugestaltung entsprach nicht den Ansprüchen der Kläger, da sie weiterhin mit einem Whirpool, einer Dusche und Sonnenschutz rechneten. Im früheren FKK Bereich auf Deck 14 befindet sich auf AIDAdiva seit Frühjahr 2025 das Sky Deck für Suitengäste mit Whirlpools und Loungemöbeln. Aufgrund dieser Umstände forderten die FKKler 22 Prozent des Reisepreises in Höhe von 68.600 Euro von der Reederei zurück.

Am Freitag, den 14. August 2026, fiel nun das Urteil am Landgericht Rostock. Demnach sollen die Kläger eine Reisepreisminderung in Höhe von 5 Prozent des Reisepreises (3430€) erhalten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Somit hatte das Ehepaar grundsätzlich zwar Erfolg mit der Klage, jedoch weicht die Entschädigung in der Höhe deutlich von der Forderung (rund 15.000€) ab. AIDA Cruises äußert sich zu solchen Vorgängen üblicherweise nicht. Eine mögliche Revision müsste vor dem Oberlandesgericht Rostock verhandelt werden.

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