Oft werden als Gründe für diese Regelungen medizinische Gründe genannt. Sollte es während einer Kreuzfahrt zu einer medizinischen Notausschiffung kommen, so wäre es denkbar möglich, dass man sich auf Grund der medizinischen Versorgung länger in einem Land aufhalten muss, als vorab geplant. Daher sollte der Pass auch länger gültig sein, damit man in diesem Fall keine Probleme bekommt.
Das ist zwar nicht zwingend falsch, der Grund für die Regelung ist allerdings ein anderer.
In vielen Ländern benötigt man um überhaupt einreisen zu dürfen ein Visum oder eine Einreisegenehmigung, diese haben eine bestimmte Gültigkeit, die von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Die Gültigkeit kann 30 Tage, 90 Tage oder sogar 180 Tage betragen – der Reisepass muss für den gesamten Zeitraum dieses Visums oder dieser Einreisegenehmigung gültig sein, auch wenn die Reise an sich viel Kürzer ist.
Nun könnte man sagen, dass man die Regelung entsprechend der angefahrenen Länder anpassen könnte, so dass der Reisepass nur so lange gültig sein muss, wie es tatsächlich benötigt wird. Das ist allerdings nur schwer umzusetzen, denn während einer Kreuzfahrt kann es schnell passieren, dass ein Schiff aus diversen Gründen umgeroutet werden und andere als die ursprünglich geplanten Häfen anfahren muss. Hierzu können dann Länder gehören, in denen die 180 Tage Regelung zählt, weshalb man von Vornherein die Gültigkeit von 6 Monaten nach Reiseende zur Bedingung macht.