
Royal Caribbean – Float out der Utopia of the Seas
Ein Grund zum feiern: Die Utopia of the Seas von Royal Caribbean schwimmt zum ersten mal – Die Entwicklung des “schönsten Wochenendes der Welt” erreicht
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Unternimmt man eine Kreuzfahrt bei der es einen Reisepass bedarf, so muss dieser nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sein. Doch warum ist das so? Gibt es dafür plausible Gründe oder handelt es sich bei der Regelung um reine Schikane?
Eine Kreuzfahrt in ferne und exotische Länder ist schnell gebucht, ein Reisepass ist in vielen Fällen eh schon vorhanden, der Traumreise kann nichts mehr im Weg stehen. Spätestens beim Ausfüllen des Schiffsmanifest kommt aber oft das große Erwachen, denn der Reisepass ist nicht mehr lange genug gültig. Ein Blick auf den Pass zeigt, dass dieser zwar während der Reise selbst noch gültig ist, das ist aber nicht ausreichend, denn er muss nach Reiseende noch mindestens ein halbes Jahr lang gültig sein.
Oft werden wir gefragt, ob das denn bei allen Reedereien der Fall ist, oder ob das nur bei bestimmten Kreuzfahrtunternehmen so verlangt wird. Oft lesen wir in einschlägigen Foren sogar von Tipps, in denen man verunsicherten Ratsuchenden den Tipp gibt, das nächste Mal lieber mit einer anderen Reederei zu fahren oder nette Sprüche, dass das davon kommt, wenn man mit billigen Reedereien in den Urlaub fahren möchte, müsse man sich eben besser informieren.
Die Frage ist leicht und schnell beantwortet: bei allen Reedereien!
Es handelt sich bei dieser Regelung nämlich nicht um individuelle Entscheidungen von einzelnen Reedereien, sondern um eine generelle Regelung. Dabei ist es völlig unabhängig wie teuer die Reise ist oder welcher Reiseanbieter sein Logo am Schornstein hat. Auch macht es keinen Unterschied ob man seine Reise im Reisebüro, online oder bei der Reederei direkt gebucht hat.
Auch ist es unerheblich ob man für die bevorstehende Kreuzfahrt überhaupt einen Reisepass benötigt, denn Selbes gilt für den Personalausweis, auch dann wenn man innerhalb des Schengenraums reist.
Doch warum ist das bei Kreuzfahrten so? Bei anderen Reisen interessiert es doch auch niemanden, wie lange der Reisepass nach Beendigung der Reise noch gültig ist.
Oft werden als Gründe für diese Regelungen medizinische Gründe genannt. Sollte es während einer Kreuzfahrt zu einer medizinischen Notausschiffung kommen, so wäre es denkbar möglich, dass man sich auf Grund der medizinischen Versorgung länger in einem Land aufhalten muss, als vorab geplant. Daher sollte der Pass auch länger gültig sein, damit man in diesem Fall keine Probleme bekommt.
Das ist zwar nicht zwingend falsch, der Grund für die Regelung ist allerdings ein anderer.
In vielen Ländern benötigt man um überhaupt einreisen zu dürfen ein Visum oder eine Einreisegenehmigung, diese haben eine bestimmte Gültigkeit, die von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Die Gültigkeit kann 30 Tage, 90 Tage oder sogar 180 Tage betragen – der Reisepass muss für den gesamten Zeitraum dieses Visums oder dieser Einreisegenehmigung gültig sein, auch wenn die Reise an sich viel Kürzer ist.
Nun könnte man sagen, dass man die Regelung entsprechend der angefahrenen Länder anpassen könnte, so dass der Reisepass nur so lange gültig sein muss, wie es tatsächlich benötigt wird. Das ist allerdings nur schwer umzusetzen, denn während einer Kreuzfahrt kann es schnell passieren, dass ein Schiff aus diversen Gründen umgeroutet werden und andere als die ursprünglich geplanten Häfen anfahren muss. Hierzu können dann Länder gehören, in denen die 180 Tage Regelung zählt, weshalb man von Vornherein die Gültigkeit von 6 Monaten nach Reiseende zur Bedingung macht.
Wie schnell man in einem Land mit einem Kreuzfahrtschiff anlegen kann, in dem diese Regelung gilt, das zeigt die nachfolgende Auflistung. In diesen Ländern muss der Reisepass / Ausweis auch 6 Monate nach Reiseende noch gültig sein, wenn man auf herkömmliche Art dort einreist, und nicht nur im Falle einer Kreuzfahrt.
In folgenden Ländern muss der Reisepass / Ausweis nach Reiseende noch 6 Monate gültig sein, hierbei handelt es sich zum Teil auch um bei Kreuzfahrern sehr beliebte Länder.
Wie man sieht, aus Unwissenheit ist schnell mal irgendwas daher gesagt. Fakt ist allerdings, dass solche Regelungen niemals unbegründet eingeführt werden.
Schon bei der Buchung eurer nächsten Kreuzfahrt solltet ihr also darauf achten, dass euer Reisepass oder Personalausweis auch nach Reiseende noch entsprechend lange gültig ist, damit es beim Ausfüllen des Schiffsmanifestes kein böses Erwachen gibt. Zwar ist es kurzfristig auch immer möglich noch per Eilantrag auch in kurzer Zeit einen Ausweis oder Reisepass ausgestellt zu bekommen, entspannter lebt es sich allerdings, wenn man alles in Ruhe mit genügend Vorlauf erledigen kann. Denn wer braucht schon Stress, wenn es um die schönsten Tage des Jahres geht – um euren wohlverdienten Urlaub.
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