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Verpflichtendes elektronisches Einreiseformular für Großbritannien seit 02.04.2025
Wer seit April 2025 eine Kreuzfahrt oder auch eine allgemeine Einreise nach Großbritannien plant, sieht sich mit einer neuen Herausforderung konfrontiert. Ähnlich wie das amerikanische ESTA, ist für alle Einreisen seit dem 02.04.2025 ein verpflichtendes ETA (Electronic travel authorisation) vor dem Reiseantritt auszufüllen. Für dieses ETA gilt es einiges zu beachten.
Wichtig ist, dass die Kreuzfahrt nicht in Großbritannien beginnen muss. Auch alle weiteren Kreuzfahrten, die einen britischen Hafen als Zwischenstopp ansteuern, sind von der neuen Auflage betroffen. Grundsätzlich ist für den Reiseantritt auch ein Reisepass notwendig, dieser muss über eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten nach Reiseende verfügen.
Einen ETA Antrag können seit 05.03.2025 alle Reisenden stellen, die sich für visumfreies Reisen nach Großbritannien qualifizieren. Hierunter ist zu verstehen, dass die jeweilige Staatsbürgerschaft des Reisenden im Bereich der britischen Einreisebestimmungen ermöglicht, visumfrei nach Großbritannien einzureisen. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Einreise nach Großbritannien nicht ausgeschlossen, sondern die Bedingungen mit der jeweiligen Botschaft abzusprechen. Besteht keine deutsche Staatsbürgerschaft, so kann das oben genannte Startdatum für die Beantragung abweichen.
Die Bearbeitungszeit für die Bestätigung dauert etwa drei Werktage. Der Antrag ist für jede Person separat auszufüllen.
Ein ETA Antrag für die geplante Kreuzfahrt ist zu stellen, wenn verschiedene Voraussetzungen auf dieser Reise erfüllt werden.
Dass eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Großbritannien notwendig sein wird, wurde in 2024 beschlossen. Terminiert wurde der Start des Verfahrens für alle Einreisen seit dem 02.04.2025. Deutsche Reisende können ihre Anträge seit dem 05.03.2025 unter folgendem Link einreichen: https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/how-to-apply. Für abweichende Nationalitäten kann es zu abweichenden Startdaten kommen.
Es wurde offiziell kommuniziert, dass eine bestätigte elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren gültig sein wird. Ist die Aufenthaltszeit in unter 2 Jahre verbraucht, ist das ETA nicht mehr gültig. Selbiges gilt, wenn die Gültigkeit des Reisepasses ausläuft. Sobald dieser keine Gültigkeit mehr hat, verfällt auch die elektronische Einreisegenehmigung.
Die ETA-Beantragung erfolgt gegen eine Gebühr von zehn britischen Pfund. Der Umrechnungskurs in Euro kann entsprechend abweichen. Ab 08.04.2025 liegt die Gebühr bei 16 britischen Pfund.
Das Ausfüllen des ETA Antrags für Europäer ist seit dem 05.03.2025 möglich. Neben der Online-Ausfülloption, gibt es auch eine UK ETA App , mit der das Einreiseformular ebenfalls ausgefüllt werden kann. Die App steht nur auf Englisch zur Verfügung.
Zum Ausfüllen sollten der Reisepass, die eigene Email-Adresse und ein Zahlungsmittel bereits griffbereit sein. Im Verlauf des Antrags wird es notwendig sein, ein Bild des Reisepasses, sowie ein Bild der eigenen Person upzuloaden. Kinder bis einschließlich neun Jahren sind nicht verpflichtet, ein Bild der eigenen Person hochzuladen.
Folgende Schritte sind für die Beantragung notwendig:
Buchung und Beratung auch an Wochenenden, Feiertagen durch die Kreuzfahrtexperten der Kreuzfahrtlounge.
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