Auf einem Kreuzfahrtschiff verstecken sich einige Gefahren, die man durch Aufstellung verschiedener Regeln so gut wie möglich minimieren möchten. Daher ist das mitbringen von verschiedenen Gegenständen verboten, da von diesen eine erhöhte Gefahr für das Schiff und demnach auch für die Passagiere ausgehen. Bei diesen verbotenen Gegenständen handelt es sich beispielsweise um Waffen, aber auch um Dinge, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht. Da ein Glätteisen, oder auch Haarglätter genannt, sehr heiß wird, und somit eine erhöhte Gefahr dadurch besteht einen Brand damit auszulösen, gehört das Glätteisen zu den verbotenen Gegenständen an Bord von AIDA Schiffen.
Des Weiteren sind nachfolgende Gegenstände an Bord der AIDA Flotter verboten:
Bügeleisen, Fön (ist an Bord in jeder Kabine vorhanden), Wasserkocher, Feuerwaffen, Munition, explosive Stoffe, Feuerwerkskörper, Schreckschusswaffen, Platzpatronen, Stichwaffen, Dolche, Tauscher- und Taschenmesser mit einer Klinge über 7 Zentimeter Länge, Speere, Pfeile, Schlagstöcke, Schlagringe, Gaspistolen, Tränengas, Elektroschocker, Säuren, gefährliche Chemikalien, größere Mengen entflammbare Substanzen, Drogen, Alkohol sowie Lebensmittel.
Solltet ihr dennoch der Meinung sein, den ein oder anderen verbotenen Gegenstand mitführen zu wollen, dann wird euch dieser beim Betreten des Schiffes bei der Sicherheitskontrolle abgenommen. Der Gegenstand wird dann sicher verwahrt und euch bei Abreise wieder ausgehändigt. Im schlimmsten Fall kann eine Mitnahme oder das an Bord schmuggeln auch dazu führen, dass ihr von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werdet und das ohne dafür entschädigt zu werden.
Wegen eines an Bord gebrachten Glätteisens oder eines Wasserkochers wird es wohl kaum passieren, dass ihr das Schiff verlassen müsst, andere Gegenstände können aber durchaus dazu führen.