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MSC Bellissima kann im Orient erneut zwei Häfen nicht ansteuern – diesmal ist nur der Oman betroffen
Schon in der letzten Woche konnte MSC Bellissima auf ihrer Orient-Tour zwei Häfen nicht ansteuern, in dieser Woche ist das erneut der Fall. Während in der letzten Woche Muscat (Oman) und Doha (Katar) nicht angesteuert werden konnten, sind in dieser Woche Muscat und Khasab (Beide Oman) betroffen.
Grund dafür ist das aktuell herrschende Coronavirus, das die Kreuzfahrtwelt immer weiter einschränkt. Besonders Costa Kreuzfahrten und MSC Cruises sind davon betroffen. Die meisten Orient Kreuzfahrten bestehen mittlerweile lediglich aus Dubai, Sir Bani Yas und Abu Dhabi. Gelegentlich wird auch Khor Fakkan noch eingebunden, viel mehr Alternativen bleiben nicht mehr, nachdem der Oman und Katar mit dem Abweisen von Kreuzfahrtschiffen begonnen haben.
Ursprüngliche Route der MSC Bellissima (07.03.2020 – 13.03.2020)
Aktualisierte Route der MSC Bellissima (07.03.2020 – 13.03.2020)
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3 Kommentare zu „MSC Bellissima: Erneut Umroutungen im Orient – zwei Häfen entfallen“
Meiner Meinung müsste eigentlich den Leuten die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung angeboten werden. Weil das sind ja Reisen, die auch vorwiegend im Hinblick auf die Reiseziele gebucht worden sind. Werden diese nicht angesteuert, stellt dieses ja eine mehr als deutliche Minderung dar. Bin mal gespannt, wie die Reedereien da jetzt bis zum Ende der Orient-Saison im April vorgehen. Eine Kreuzfahrt mit lediglich Abu Dhabi, Sir Bani Yas und selbst ggfs. noch Khor Fakkan dürfte die allerwenigsten Leute begeistern.
Spannend, dass immer die Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen alleine tragen sollen. Der Kunde will alles billig und die Reederei hat zu bluten solange bis der Gast zufrieden ist. Ein Verhältnis das nicht funktionieren kann.
Beim Urlaub sind immer auch viele Emotionen im Spiel. Wenn man nicht persönlich von einer Absage betroffen ist, fehlen möglicherweise auch die Informationen, was die Reedereien ihren Kunden als Kompensationen anbieten, ohne dieses Hintergrundwissen sollte man einfach das Reiserecht konsultieren (da braucht man kein Anwalt zu sein).
Nach dem Reiserecht trägt das unternehmerische Risiko generell der Anbieter, unabhängig von der Frage, ob er bei Problemen selbst verantwortlich ist oder nicht. Kann ein Anbieter eine Leistung nicht erbringen, besteht auch kein Anspruch auf Bezahlung, d.h. gezahlte Beträge sind voll zu erstatten.
Was schwieriger zu entscheiden ist, ob eine angebotene Ersatzleistung noch adäquat zum ursprünglichen Angebot ist, da kommen mögliche Minderungsansprüche ins Spiel, auch das gehört zum unternehmerischen Risiko des Anbieters.
Freigestellt von zusätzlichen Ansprüchen z.B. wegen entgangener Urlaubsfreude dürften die Reedereien bei der gegenwärtigen Unsicherheit über hoheitliche Anordnungen aber sein.
Die gegenwärtige Situation trifft viele Reedereien natürlich unerwartet und stellt sie vor schwerwiegende Probleme (was sich ja auch in der Kursentwicklung der jeweiligen Aktien dokumentiert), aber sie tragen nun mal das unternehmerische Risiko, auch wenn keine Gewinne erzielt werden können, sondern Verluste zu tragen sind.
Mit aktuell sieben gebuchten Kreuzfahrten im Zeitraum 2020 bis 2022 wird auch mir wieder mal bewusst, dass geplante Urlaubsreisen eine schöne Option, aber keine absolute Garantie auf Erfüllung aller Wunschvorstellungen bedeuten.
Viel spannender als aktuell abgesagte, abgebrochene oder veränderte Reisen erscheint mir die Frage, ob die großen Anbieter alle diese schwierige Phase finanziell überstehen werden, bei einem Zusammenbruch eines der großen Anbietergruppen ist sehr fraglich, ob die Sicherungsscheine finanziell alle Kundenansprüche abdecken könnten.
Sollte es dazu kommen, wird niemand mehr die Frage interessieren, wieviele Häfen im Persischen Golf aktuell noch angefahren werden konnten.
Ich hoffe für alle vom Kreuzfahrtfieber angesteckten Reisenden, dass es dazu nicht kommen wird. Aktuell erscheint mir Besonnenheit angesagt, es gibt neben Urlaub noch wichtigere Probleme.