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Entschädigung nach Zutrittsverweigerung auf Kreuzfahrtschiff


Nachdem ein 81-jähriger in einem Krankenhaus behandelt werden musste, wurde ihm der Zutritt zum Schiff verweigert.

Im März 2017 begab sich ein 81-jähriger mit einer Begleitung auf eine absolute Traumreise. Mit dem Kreuzfahrtschiff sollte es von Singapur nach Barcelona reisen. Doch recht schnell bekannt der schon etwas betagtere Mann gesundheitliche Probleme. Er musste vier Tage lang in Penang auf einer Intensivstation eines Krankenhauses behandelt werden. Dabei bescheinigte man dem Reisenden die Lugenerkrankung COPD, behandelt wurde er wegen einer Lungenentzündung. 

Um seine Reise fortzusetzen flog der Mann mit seiner Begleitung nach Mumbai, denn dort war das Kreuzfahrtschiff zwischenzeitlich hingereist. Hier wollten die beiden wieder an Bord gehen und ihre Reise nach Barcelona fortsetzen. Doch aufgrund eines Influenza Ausbruches an Bord wurde dem 81-jährigen der Zutritt zum Schiff verweigert. Diese Entscheidung traf der Schiffsarzt mit Hinblick auf die gesundheitlichen Probleme des Gastes. So brachen der jetzige Kläger und seine Begleitung ab und reisten zurück nachhause. In der Folge verlangte der Kläger nun einen Schadenersatz der Reiseveranstalterin aus Kroppach im Westerwald. 

Auf die Klage hin, hat das verantwortliche Amtsgericht die Reiseveranstalterin zu einer Schadenersatzzahlung von 1.275,70 €. Mit diesem Entschluss war die Veranstalterin nicht zufrieden und legte Berufung beim Landgericht ein, diese wurde abgewiesen. Laut dem Gericht wurde dem Kläger die Weiterreise zu unrecht untersagt. Ein Gutachten habe ergeben, dass der Kläger nach seinem Krankenhausaufenthalt vollständig genesen sein soll. Somit habe keine erhöhte Ansteckungsgefahr mit Hinblick auf die ausgebrochene Influenza an Bord gegeben. Die Fehleinschätzung des Arztes sei laut Gericht dem Reiseveranstalter zuzuordnen. 

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2 Kommentare zu „Entschädigung nach Zutrittsverweigerung auf Kreuzfahrtschiff“

  1. Welche Reederei war das ?
    Ich denke, der Schiffsarzt hat verantwortungsvoll gehandelt. Wir kennen die näheren Umstände nicht, daher ist es schwierig hier zu urteilen.

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