Ein Rentner-Ehepaar war nicht so richtig erfreut an Bord der MS Amadea, die seit Jahresbeginn das neue ZDF Traumschiff ist. Die 79-jährige ehemalige Designerin und der 81-jährige pensionierte Tierarzt buchten eine Reise mit der Amadea deren Katalogpreis über 11.000 Euro betragen hat. Sie waren aber nicht darüber informiert, dass man auf dieser Reise die Weihnachtsfolge 2015 wie auch die Silvesterfolge 2015 für die Sendung “Das Traumschiff” dreht. Das stand entsprechend auch nicht im Katalog, da dieser bereits gedruckt war, als heraus kam, dass Phoenix Reisen mit der MS Amadea das neue Traumschiff stellt.
So sah sich der Gast gestört in seiner Freiheit an Bord. Man habe das Pooldeck zeitweise nicht betreten dürfen, die Filmcrew habe laut herum gestikuliert und telefoniert, überall an Bord. Die Durchsagen per Megafon haben die beiden Gäste mindestens ebenso gestört wie die vielen Kabel die überall am Boden herumgelegen haben, wie die verschiedenen Handwerker die hier und da an Bord sägten und hämmerten für das Filmset.
Die ganze Geschichte ging jetzt in Bonn vor Gericht. So trafen sich Phoenix Reisen Bonn und die Kläger vor dem Amtsgericht in Bonn und besprachen mit der vorsitzenden Richterin die Problematik. Die beiden Geschädigten verlangten pro Kopf 2050 Euro Schadenersatz für den von ihnen vorgetragenen Reisemangel. Gemeinsam hatten sie 11080 Euro für die Reise mit der MS Amadea von Phoenix Reisen gezahlt. Die Kläger gaben an, dass sie die Reise nicht gebucht hätten, wenn sie von den Dreharbeiten gewusst hätten. Sie seien auch passionierte Kreuzfahrer, so haben sie bereits 19 Reisen auf dem Konto, die 20. Reise ging in ihren Augen aber in die Hose.
Phoenix Reisen argumentierte damit, dass die Medienpräsenz enorm hoch gewesen sei was die Stellung als Traumschiff betrifft. So sei in sehr vielen Medien darüber berichtet worden, dass die MS Amadea das ZDF Traumschiff geworden ist. Ebenso habe man jeden Tag an Bord mitgeteilt, an welchen Stellen des Schiffes sich die Filmcrew aufhalten wird und somit wusste, welche Bereiche nur eingeschränkt nutzbar sind.
Die vorsitzende Richterin wollte kein Urteil sprechen, sie schlug vor, dass man einen Vergleich anstreben sollte. Zeitgleich gab sie den Klägern in soweit recht, dass Phoenix Reisen hätte mitteilen müssen, dass Dreharbeiten an Bord stattfinden. Der Vergleich der von der Richterin vorgeschlagen wurde, sieht vor, dass man dem Klägerpaar, 10% des Reisepreises erstattet. Den Klägern ist das aber zu wenig, sie wollen mindestens 200 Euro mehr haben.
Nun liegt es an Phoenix Reisen und den Klägern sich zu einigen, sollte keine Einigung binnen drei Wochen stattfinden, wird die Richterin ein Urteil sprechen.
Für Phoenix Reisen ist das auch nicht der einzige Prozess, ein weiteres Paar fordert rund 5000 Euro Schadensersatz wegen der gleichen Sache. Die Verhandlung hierzu steht noch aus.
Das Ex-Traumschiff, die MS Deutschland fährt ab 2016 im übrigen auch für Phoenix Reisen.
PS: Hier sind die Termine zu den Dreharbeiten der MS Amadea 2016 zu finden: Traumschiff Dreh 2016 auf MS Amadea
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